Gas - Preisanpassung zum 01.12.2023

Preisanpassung in Ihrem Gastarif außerhalb der Grundversorgung

Das Preisniveau für die Beschaffung von Gas hat sich weiter stabilisiert. Daher haben wir die Möglichkeit, Preisvorteile an viele unserer Kundinnen und Kunden weitergeben zu können.​

Kundinnen und Kunden, die bisher auf Grund Ihrer Preissicherheit im Rahmen der Mindestvertragslaufzeit von einem zuvor niedrigeren Beschaffungspreis profitieren konnten, passen wir mit dieser Preisanpassung auf das aktuelle Preisniveau an.​

Übrigens: In unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS finden Sie immer wieder attraktive Angebote zu unseren Laufzeitprodukten mit Preissicherheit.​

Die für Sie ab dem 01.12.2023 gültigen Preise, haben wir Ihnen in unserem Preisanpassungsschreiben mitgeteilt.​

In die Preisanpassung fließen mehrere veränderte Kostenbestandteile ein. In der Änderung der Kosten für die Energiebeschaffung ist die gesunkene Bilanzierungsumlage berücksichtigt. Die Gasspeicherumlage ist von 0,059 ct/kWh auf 0,145 ct/kWh gestiegen.​

Gaspreisbremse 2023 - Entlastung der Gaskundinnen und -kunden

Zur weiteren Entlastung ist die Gaspreisbremse ab März 2023 in Kraft getreten, die sich rückwirkend auch auf Januar und Februar erstreckt.

Die Entlastung erfolgt ab März 2023 über die Gewährung von monatlichen, vom Staat finanzierten, Entlastungsbeträgen, sofern Ihr Arbeitspreis oberhalb des Referenzpreises von 12 ct/kWh (brutto) liegt. Die Gaspreisbremse wird in den Abschlägen berücksichtigt.

Wichtig: Wenn Ihr Arbeitspreis nach der Preisanpassung unterhalb des Referenzpreises von 12 ct/kWh liegt, erhalten Sie keine staatliche Entlastung. Die Gaspreisbremse greift in diesem Fall nicht.

Weitere Informationen zur Gaspreisbremse finden Sie hier.


Muss ich meinen Zähler ablesen und den Zählerstand mitteilen?

Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum Zeitpunkt der Preisanpassung mit oder nutzen Sie unseren Onlineservice MEINE SPREEGAS.

Zählerstand mitteilen

Abschlagsänderung

Sollte eine Abschlagsanpassung aufgrund der Preisänderung zum 01.12.2023 für Sie notwendig sein, werden wir Sie über die neuen Abschlagsbeträge entsprechend informieren. Sofern Ihre Jahresrechnung im Dezember 2023 oder Januar 2024 erstellt wird, enthält diese Ihren neuen Abschlagsplan.

Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.

In unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Abschlagsänderung (Anmeldung erforderlich)


Fragen und Antworten zum Thema Preisänderungen

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