Energieausweis ist Pflicht
EMB unterstützt Immobilienbesitzer schnell und unkompliziert bei der Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen für Wohngebäude gemäß GebäudeEnergieGesetz GEG 2024. Sprechen Sie uns bitte an.
Einem potenziellen Käufer, Mieter oder Pächter von Wohn- oder Nichtwohngebäuden ist der Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags zu übergeben.