Ersatzversorgung

Gültig im Netzgebiet Spree-Niederlausitz

Die Ersatzversorgung wird auf Grundlage von § 38 EnWG angeboten, damit die Versorgung mit Erdgas von Privat- und Geschäftskunden, die in Niederdruck beliefert werden und die keinen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben, über einen Zeitraum von drei Monaten gesichert ist.

  • vom Grundversorger im Niederdrucknetz gewährleistet
  • endet spätestens drei Monate nach Beginn der Versorgung
  • Kunden können jederzeit den Energielieferanten wechseln

Die Ersatzversorgung tritt unter anderem dann in Kraft, wenn ein Lieferantenwechsel scheitert oder ein Lieferant Insolvenz anmeldet und die Belieferung einstellt.

Schließen Sie innerhalb der Dreimonatsfrist keinen Vertrag mit einem anderen Energieversorger ab, tritt, sofern Sie Haushaltskunde sind, ein Grundversorgungsvertrag in Kraft.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Sonstige Letztverbraucher beziehen über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas im Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden.

Zur Umsatzsteuer der folgende Hinweis: Die Umsatzsteuersenkung von 19 % auf 7 % ist nachstehend bei Ausweisung der Bruttopreise berücksichtigt.

Ersatzversorgung ab 15.03.2023

Für Haushaltskunden1 in der Ersatzversorgung gelten ab 15.03.2023 folgende Preise2. Es findet eine Bestabrechnung statt3.

Jährlicher Verbrauch bis 5.000 kWh/Jahr

Preise gültig ab 15.03.2023monatlicher GrundpreisArbeitspreis
  € netto € brutto2 ct/kWh netto
ct/kWh brutto2
Haushaltskunden1 5,62 6,01 10,36 11,09

Jährlicher Verbrauch ab 5.001 kWh/Jahr

Preise gültig ab 15.03.2023Monatlicher GrundpreisArbeitspreis
  € netto € brutto2 ct/kWh netto
ct/kWh brutto2
Haushaltskunden1 9,58 10,25 9,41 10,07

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie in den im Downloadbereich dieser Webseite verfügbaren Preisblättern der letzten 6 Monate.

1Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

2Die genannten Bruttopreise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet und enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer. Berechnungsgrundlage in den Rechnungen und Abschlägen sind die Nettopreise.

3Es erfolgt eine Bestabrechnung. Die für Ihren individuellen Jahresverbrauch günstigste Preisstufe des Tarifs wird der Jahresabrechnung zugrunde gelegt. Wenn eine Abrechnung kein volles Jahr umfasst, wird zur Ermittlung der maßgeblichen Preisstufe der individuelle Verbrauch auf ein volles Jahr gerechnet. 

Preise der Ersatzversorgung sonstiger Letztverbraucher

Für sonstige Letztverbraucher1 in der Ersatzversorgung gelten ab 15.03.2023 folgende Preise2

Preise gültig ab 15.03.2023Monatlicher Grundpreis3Arbeitspreis
Preise für die Ersatzversorgung von € netto € brutto2 ct/kWh netto
ct/kWh brutto2
sonstigen Letztverbrauchern1 9,58 10,25 9,41

10,07

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie in den im Downloadbereich dieser Website verfügbaren Preisblättern der letzten 6 Monate.

1Sonstige Letztverbraucher sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen, mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden.

2Die genannten Bruttopreise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet und enthalten die die derzeit gültige Umsatzsteuer. Berechnungsgrundlage in den Rechnungen und Abschlägen sind die Nettopreise. 

3Der angegebene monatliche Grundpreis von 10,25 € (brutto) entspricht einem jährlichen Grundpreis von 123,00 € (brutto).

Rechtliche Grundlagen für die Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung erfolgt auf Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung(GasGVV) und den Ergänzenden Bedingungen der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH zur GasGVV.

Weitere Informationen zur Ersatzversorgung

  • Die Ersatzversorgung umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung
  • Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder die fälligen Beträge überweisen. Konnten Sie Ihre offenen Abschläge oder Rechnungen nicht fristgerecht begleichen und haben jetzt eine Mahnung erhalten? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen zum Thema "Mahnung und Zahlung".
  • Bei Versorgungsstörungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Das ist im Netzgebiet Spree-Niederlausitz die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Den Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers erreichen Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0355 25357. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet SpreeGas nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Einen Lieferantenwechsel ermöglicht SpreeGas zügig und unentgeltlich.
  • Die Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Gasbelieferung auf Grundlage eines Gasliefervertrages erfolgt, spätestens jedoch nach drei Monaten.
  • Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie hier.
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