Ersatzversorgung

Gültig im Teilnetzgebiet Spree-Niederlausitz

Die SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung GmbH ist zum 01.09.2023 auf die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH verschmolzen, die nun unter EMB Energie Brandenburg GmbH (EMB) firmiert. Grund- und Ersatzversorger ist auf Grund der Verschmelzung im ehemaligen Grund- und Ersatzversorgungsgebiet der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung GmbH jetzt die EMB.

Im Teilnetz Spree-Niederlausitz im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG erfolgt die Ersatzversorgung der EMB unter der Marke „SpreeGas". Eine Übersicht mit den Preisen für die Ersatzversorgung im Teilnetz Spree-Niederlausitz haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Die Ersatzversorgung der EMB erfolgt im Teilnetz Brandenburg im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG und im Postleitzahlengebiet 16727 im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Velten GmbH unter der Marke „EMB". Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung in diesen (Teil-)Netzgebieten finden Sie hier.

Die Ersatzversorgung wird auf Grundlage von § 38 EnWG angeboten, damit die Versorgung mit Erdgas von Privat- und Geschäftskunden, die in Niederdruck beliefert werden und die keinen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben, über einen Zeitraum von drei Monaten gesichert ist.

  • vom Grundversorger im Niederdrucknetz gewährleistet
  • endet spätestens drei Monate nach Beginn der Versorgung
  • Kunden können jederzeit den Energielieferanten wechseln

Die Ersatzversorgung tritt unter anderem dann in Kraft, wenn ein Lieferantenwechsel scheitert oder ein Lieferant Insolvenz anmeldet und die Belieferung einstellt.

Schließen Sie innerhalb der Dreimonatsfrist keinen Vertrag mit einem anderen Energieversorger ab, tritt, sofern Sie Haushaltskunde sind, ein Grundversorgungsvertrag in Kraft.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Sonstige Letztverbraucher beziehen über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas im Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden.

Ersatzversorgung ab 01.04.2024

Im Teilnetz Spree-Niederlausitz im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG erfolgt seit 01.09.2023 die Ersatzversorgung der EMB Energie Brandenburg GmbH unter der Marke „SpreeGas".

Für Haushaltskunden1 in der Ersatzversorgung gelten folgende Preise2. Es findet eine Bestabrechnung statt3.

Jährlicher Verbrauch bis 5.000 kWh/Jahr

Preise gültig ab 01.04.2024monatlicher GrundpreisArbeitspreis
  € netto € brutto2 ct/kWh netto
ct/kWh brutto2
Haushaltskunden1 5,62 6,69 8,61 10,25

Jährlicher Verbrauch ab 5.001 kWh/Jahr

Preise gültig ab 01.04.2024Monatlicher GrundpreisArbeitspreis
  € netto € brutto2 ct/kWh netto
ct/kWh brutto2
Haushaltskunden1 9,58 11,40 7,66 9,12

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie in den im Downloadbereich dieser Webseite verfügbaren Preisblättern der letzten 6 Monate.

1Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

2Die genannten Bruttopreise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet und enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer. Berechnungsgrundlage in den Rechnungen und Abschlägen sind die Nettopreise.

3Es erfolgt eine Bestabrechnung. Die für Ihren individuellen Jahresverbrauch günstigste Preisstufe des Tarifs wird der Jahresabrechnung zugrunde gelegt. Wenn eine Abrechnung kein volles Jahr umfasst, wird zur Ermittlung der maßgeblichen Preisstufe der individuelle Verbrauch auf ein volles Jahr gerechnet.

Preise der Ersatzversorgung sonstiger Letztverbraucher

Für sonstige Letztverbraucher1 in der Ersatzversorgung gelten im Teilnetz Spree-Niederlausitz folgende Preise2

Preise gültig ab 01.04.2024Monatlicher Grundpreis3Arbeitspreis
Preise für die Ersatzversorgung von € netto € brutto2 ct/kWh netto
ct/kWh brutto2
sonstigen Letztverbrauchern1 9,58 11,40 7,66

9,12

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie in den im Downloadbereich dieser Website verfügbaren Preisblättern der letzten 6 Monate.

1Sonstige Letztverbraucher sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen, mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden.

2Die genannten Bruttopreise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet und enthalten die die derzeit gültige Umsatzsteuer. Berechnungsgrundlage in den Rechnungen und Abschlägen sind die Nettopreise. 

3Der angegebene monatliche Grundpreis von 10,25 € (brutto) entspricht einem jährlichen Grundpreis von 123,00 € (brutto).

Rechtliche Grundlagen für die Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und der ergänzenden Bedingungen zur GasGVV.

  • Bis zum 30.11.2023 gelten im Teilnetz Spree-Niederlausitz im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG diese ergänzenden Bedingungen zur GasGVV.
  • Mit Wirkung ab dem 01.12.2023 werden die ergänzenden Bedingungen zur GasGVV angepasst. Sie sind dann in sämtlichen Netzgebieten, in denen die EMB Energie Brandenburg GmbH die Grund- und Ersatzversorgung durchführt, einheitlich. Den Wortlaut der ab dem 01.12.2023 geltenden „Ergänzende Bedingungen der EMB Energie Brandenburg GmbH zur GasGVV" finden Sie hier.

Hintergrund der Anpassung ist:

Wir haben die kürzlich erfolgte Verschmelzung der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH auf die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH, die jetzt unter EMB Energie Brandenburg GmbH firmiert, zum Anlass genommen, die ergänzenden Bedingungen zur GasGVV zu prüfen und zu aktualisieren. Aus diesem Grund passen wir die ergänzenden Bedingungen zum 01.12.2023 auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 GasGVV wie folgt an:

  • In der Überschrift der ergänzenden Bedingungen wurde wegen der Verschmelzung und Umfirmierung der Name unseres Unternehmens, also EMB Energie Brandenburg GmbH aufgenommen.
  • In Ziffer 1.2 wurde ebenfalls der Name unseres Unternehmens mit vollständiger Firmierung, also EMB Energie Brandenburg GmbH aufgenommen.
  • Die Regelung zur Bestabrechnung in Ziffer 3.3 wurde aus den ergänzenden Bedingungen ersatzlos herausgenommen. Dadurch ändert sich die Nummerierung der in Ziffer 3 noch vorhandenen Regelungen im Vergleich der bis zum 30.11.2023 geltenden Fassung zu der ab dem 01.12.2023 geltenden Fassung wie folgt: Aus Ziffer 3.4 wird Ziffer 3.3, aus Ziffer 3.5 wird Ziffer 3.4 und aus Ziffer 3.6 wird Ziffer 3.5
  • In § 5 ist die Internetadresse, auf der die Pauschalen veröffentlicht werden, geändert worden auf: www.emb-gmbh.de/erdgas/emb-basis

Weitere Informationen zur Ersatzversorgung

  • Die Ersatzversorgung umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung
  • Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder die fälligen Beträge überweisen. Konnten Sie Ihre offenen Abschläge oder Rechnungen nicht fristgerecht begleichen und haben jetzt eine Mahnung erhalten? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen zum Thema "Mahnung und Zahlung". Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die EMB Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadensersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet. Der Lieferant behält sich außerdem vor, bei Zahlungsverzug ein Direktinkasso durch Außendienstmitarbeiter vornehmen zu lassen, die den Kunden persönlich aufsuchen. Dafür werden pauschal 15 Euro berechnet. Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die der EMB von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiter berechnet (1:1 Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei Versand in elektronischer Form. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass dem Lieferanten kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Bei Versorgungsstörungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Das ist im Netzgebiet Spree-Niederlausitz die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Den Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers erreichen Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0355 25357. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet EMB nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Einen Lieferantenwechsel ermöglicht EMB zügig und unentgeltlich.
  • Die Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Gasbelieferung auf Grundlage eines Gasliefervertrages erfolgt, spätestens jedoch nach drei Monaten.
  • Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie hier.
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