Gas - Preisanpassung zum 01.12.2023

Preisanpassung in Ihrem Gastarif außerhalb der Grundversorgung

Das Preisniveau für die Beschaffung von Gas hat sich weiter stabilisiert. Daher haben wir die Möglichkeit, Preisvorteile an viele unserer Kundinnen und Kunden weitergeben zu können.​

Kundinnen und Kunden, die bisher auf Grund Ihrer Preissicherheit im Rahmen der Mindestvertragslaufzeit von einem zuvor niedrigeren Beschaffungspreis profitieren konnten, passen wir mit dieser Preisanpassung auf das aktuelle Preisniveau an.​

Übrigens: In unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS finden Sie immer wieder attraktive Angebote zu unseren Laufzeitprodukten mit Preissicherheit.​

Die für Sie ab dem 01.12.2023 gültigen Preise, haben wir Ihnen in unserem Preisanpassungsschreiben mitgeteilt.​

In die Preisanpassung fließen mehrere veränderte Kostenbestandteile ein. In der Änderung der Kosten für die Energiebeschaffung ist die gesunkene Bilanzierungsumlage berücksichtigt. Die Gasspeicherumlage ist von 0,059 ct/kWh auf 0,145 ct/kWh gestiegen.​

Gaspreisbremse 2023 - Entlastung der Gaskundinnen und -kunden

Zur weiteren Entlastung ist die Gaspreisbremse ab März 2023 in Kraft getreten, die sich rückwirkend auch auf Januar und Februar erstreckt.

Die Entlastung erfolgt ab März 2023 über die Gewährung von monatlichen, vom Staat finanzierten, Entlastungsbeträgen, sofern Ihr Arbeitspreis oberhalb des Referenzpreises von 12 ct/kWh (brutto) liegt. Die Gaspreisbremse wird in den Abschlägen berücksichtigt.

Wichtig: Wenn Ihr Arbeitspreis nach der Preisanpassung unterhalb des Referenzpreises von 12 ct/kWh liegt, erhalten Sie keine staatliche Entlastung. Die Gaspreisbremse greift in diesem Fall nicht.

Weitere Informationen zur Gaspreisbremse finden Sie hier.


Muss ich meinen Zähler ablesen und den Zählerstand mitteilen?

Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum Zeitpunkt der Preisanpassung mit oder nutzen Sie unseren Onlineservice MEINE SPREEGAS.

Zählerstand mitteilen

Abschlagsänderung

Sollte eine Abschlagsanpassung aufgrund der Preisänderung zum 01.12.2023 für Sie notwendig sein, werden wir Sie über die neuen Abschlagsbeträge entsprechend informieren. Sofern Ihre Jahresrechnung im Dezember 2023 oder Januar 2024 erstellt wird, enthält diese Ihren neuen Abschlagsplan.

Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.

In unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Abschlagsänderung (Anmeldung erforderlich)


Fragen und Antworten zum Thema Preisänderungen

1. Warum erhalte ich eine Preiserhöhung, obwohl die Preise gesunken sind?

Kundinnen und Kunden, die bisher auf Grund ihres Festpreises für die Mindestvertragslaufzeit von einem niedrigen Beschaffungspreis der Vorjahre profitieren konnten, passen wir mit dieser Preisanpassung auf das aktuelle Preisniveau an.

2. Sind während der Geltungsdauer der Energiepreisbremsen Preisanpassungen zulässig und dürfen diese oberhalb des Referenzpreises liegen?

Ja, Preisanpassungen dürfen wegen veränderter Beschaffungskosten auch während der Geltungsdauer der Energiepreisbremse durchgeführt werden und der Arbeitspreis darf über dem Referenzpreis liegen. Den neuen Arbeitspreis zahlen Sie dann jedoch nur für den Verbrauch, der über Ihrem Entlastungskontingent liegt.

3. Mein neuer Preis ab 01.12.2023 liegt unterhalb des Referenzpreises von 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Erhalte ich die Entlastung weiterhin?

Liegt Ihr neuer Arbeitspreis unter dem Referenzpreis nach dem Preisbremsengesetz (EWPBG) von 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto), greift die staatliche Entlastung nicht und Sie zahlen für Ihren Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis.

4. Wie lange gilt ein vertraglich vereinbarter Festpreis?

Laufzeitverträge mit einer Festpreisphase haben für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit einen eingeschränkten Festpreis.

Preisänderungen sind während der Festpreisphase nur aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen sowie bei Änderungen des CO2-Preises möglich. Bei einigen Produkten besteht während der Festpreisphase auch ein Preisanpassungsrecht, wenn sich die Netzentgelte oder Messentgelte ändern..

Nach Ablauf der Festpreisphase ist SpreeGas jederzeit berechtigt die Preise nach den Marktgegebenheiten bzw. nach staatlichen Anforderungen anzupassen.

 

5. Haben Sie ein Alternativangebot für mich?

In unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS finden Sie immer wieder attraktive Angebote zu unseren Laufzeitprodukten mit Preissicherheit.

 

6. Wie kann ich kündigen?

Ihren Energieliefervertrag können Sie jederzeit unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündigen. Sofern die zugrunde liegende AGB für Ihren Tarif Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt, haben Sie als Kunde die Möglichkeit von diesem Gebrauch zu machen.

Sie haben die Möglichkeit, die Kündigung in Ihrem Onlineservice MEINE SPREEGAS oder über das Kontaktformular "Jetzt Vertrag kündigen" selbst durchzuführen.

Es gibt immer eine Alternative zu einer Kündigung. Wenn Ihr Vertrag nicht mehr zu Ihnen passt, beraten wir Sie gern. Vielleicht haben wir im persönlichen Gespräch eine Lösung für Sie. Nutzen Sie dafür unseren SpreeGas-Ruf unter der Nummer 0800 78 22 780 täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr.

Auch in Ihrem Onlineservice MEINE SPREEGAS finden Sie immer wieder attraktive Angebote zu unseren Laufzeitprodukten mit Preissicherheit.

 

7. Muss ich meinen Abschlag anpassen?

Sollten eine Abschlagsanpassung aufgrund der Preisanpassung zum 01.12.2023 für Sie notwendig sein, werden wir Sie über die neuen Abschlagsbeträge entsprechend informieren..

Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im Dezember 2023 oder Januar 2024, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.

In unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

8. Sie haben meinen Abschlag angepasst. Was passiert, wenn ich nun zu viel oder zu wenig an Sie gezahlt habe?

Die Abrechnung erfolgt, wie gehabt, am Ende der Abrechnungsperiode. Ergibt sich daraus ein Guthaben, wird Ihnen dieses natürlich ausgezahlt. Ergibt Ihre Abrechnung eine Nachzahlung, erfolgt die Begleichung wie gehabt über den Zahlweg Ihrer Wahl.

Noch ein Tipp: Für eine korrekte Berechnung Ihres Verbrauches in der Jahresrechnung ist es wichtig, dass Sie uns zu diesem Zeitpunkt einen Zählerstand mitteilen. Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand über unseren Onlineservice MEINE SPREEGAS eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum. Alternativ nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

9. Welche Abschlagshöhe empfehlen Sie?

Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuellen Energiepreis. Anhand eines aktuellen Zählerstandes kann der empfohlene Abschlagsbetrag von Ihnen überprüft werden.

In unserem Onlinservice MEINE SPREEGAS können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

10. Wie kann ich meinen Abschlag anpassen?

In unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS können Sie jederzeit Ihren Abschlag anpassen. Sind Sie noch nicht Online-Kunde holen Sie dies gern nach oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

11. Was kann ich tun, um meinen Energieverbrauch zu reduzieren?

Schon mit einfachen Verhaltensänderungen und der Überprüfung der eigenen Gewohnheiten kann der Energieverbrauch reduziert werden. In jedem Haushalt gibt es Einsparpotentiale. Unsere Energiespartipps geben nützliche Hinweise.

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