Wie Sie sicher bereits den Medien entnehmen konnten, kommt es derzeit zu besonderen Ereignissen auf den Energiemärkten.
Die Energiepreise werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Die aktuellen Entwicklungen und Ereignisse sorgen für einen stetigen Anstieg der Beschaffungspreise.
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet, das die meisten Haushaltskunden beliefert. In Teilen von Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt (Netzgebiet Spree-Niederlausitz) ist SpreeGas Grundversorgerin für Erdgas.
Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel dann mit Haushaltskunden zustande, wenn diese Erdgas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen und hierfür keinen anderweitigen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben.
Der Gas-Grundversorger ist zugleich auch der Gas-Ersatzversorger. Letzterer springt immer dann für die Erdgaslieferung ein, wenn ein Letztverbraucher im Niederdrucknetz (egal, ob dieser Haushaltskunde ist oder nicht) Erdgas bezieht, ohne dass dieser einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Energieversorger insolvent gehen und die Belieferung einstellen oder wenn es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt. Mit der Ersatzversorgung stellt der Gesetzgeber sicher, dass allen Letztverbrauchern über einen Zeitraum von drei Monaten auch ohne einen Energieliefervertrag Erdgas fürs Heizen und Warmwasser zur Verfügung steht.
Bei vielen Ökogas-Tarifen muss diese Frage mit ja beantwortet werden, so auch bei Tarifen von SpreeGas mit der Option KlimaPro. Denn viele Ökogas-Tarife in Deutschland funktionieren über Klimaneutralstellung. Das heißt: geliefert wird herkömmliches Erdgas. Versorger kompensieren die CO2-Emissionen des gelieferten Erdgases jedoch über den Erwerb sogenannter Emissionsminderungsberechtigungen (Verified Emission Reductions-VERs). Mit diesen wird dieselbe CO2-Emissionsmenge in Klimaschutzprojekten ausgeglichen. Dadurch wird das gelieferte Gas dann CO2-frei gestellt. Dies entbindet allerdings nicht von der Pflicht für dieses Gas CO2-Zertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG erwerben zu müssen. Auch bei Lieferung von CO2-neutral gestelltem Erdgas fällt daher der CO2-Preis an.
Die höheren Preise an den Energiemärkten stehen in keinem Zusammenhang mit dem Umweltschutz und der Reduktion der CO2-Emissionen. Durch die Option KlimaPro werden die CO2-Emissionen des Erdgasverbrauchs durch den Erwerb von Emissionsminderungszertifikaten internationaler Klimaschutzprojekte zu 100 Prozent ausgeglichen. Dadurch können Sie einen aktiven Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität liefern. Bei einem beispielhaften Jahresverbrauch von 9.000 kWh würden Sie bei Wahl der Option 2,25 Euro pro Monat mehr zahlen, was etwa dem Preis einer Tasse Kaffee entspricht.
Bei der Preisanpassung zum 01.05.2022 werden wir Ihre Abschläge nicht automatisch anpassen. Dies erfolgt erst mit der nächsten Jahresrechnung. Wir empfehlen, vorsichtshalber den monatlichen Abschlag bereits ab dem 01.05.2022 um wenige Euro zu erhöhen, wodurch die Gefahr einer hohen Nachzahlung gebannt ist. Den Abschlag können unsere Kunden rund um die Uhr im Service-Portal MEINE SPREEGAS anpassen.
Sie müssen ihren Zählerstand nicht ablesen. Wenn Sie es wünschen, können sie uns ihren aktuellen Zählerstand selbstverständlich gerne mitteilen.
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