19.08.2022

PRESSEMITTEILUNG zur Gas-Umlage

Gas-Umlagen lassen den Gaspreis steigen 

SpreeGas gibt die ab Oktober geltenden staatlich veranlassten Umlagen weiter

Am Montag hat das Unternehmen Trading Hub Europe (THE), das Übertragungsnetzbetreiber im vergangenen Jahr zur gemeinsamen Organisation der deutschen Gasversorgung gegründet hatten, die Höhe der von der Bundesregierung beschlossenen Gasbeschaffungsumlage bekannt gegeben. Diese beträgt ab Oktober 2,88 Cent pro Kilowattstunde (inkl. Mehrwertsteuer von 19 %) und muss ab Oktober von den Energieversorgungsunternehmen abgeführt werden. SpreeGas gibt diese Umlage an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Auch die Kosten für die gesetzlich vorgesehene Speicherumlage, die erstmals ab Oktober fällig wird, sowie die gestiegene Bilanzierungsumlage werden in der tatsächlich anfallenden Höhe weitergegeben. Die Gasbeschaffungsumlage und die Speicherumlage wurden von der Bundesregierung eingeführt, um das Energiesystem stabil zu halten und die Versorgung über den Winter zu sichern.

SpreeGas gibt ausschließlich die von der Politik beschlossenen neuen Umlagen sowie die deutliche Erhöhung der Bilanzierungsumlage weiter. Dadurch steigt der Arbeitspreis für Erdgas in der Grundversorgung um insgesamt 3,63 ct/kWh. Der Grundpreis bleibt unverändert. Bei einem Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden, das entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch eines Einfamilienhauses, zahlen Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung mit den drei Umlagen ab Oktober insgesamt rund 225 Euro im Monat. Das sind monatlich 54,40 Euro mehr als zuvor, ein Plus von rund 30 Prozent. Alle Preisangaben enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Sobald diese für Gas gesenkt wird, wird SpreeGas den Endkundenpreis um die reduzierte Mehrwertsteuer senken.

Das sind die Umlagen ab Oktober

Die stark gestiegenen Einkaufspreise können den wirtschaftlichen Betrieb von Gasimporteuren sowie Weiterverteilern bis hin zur Insolvenz gefährden, weil diese die fehlenden Erdgasmengen aus Russland zu den aktuell sehr hohen Preisen auf dem europäischen Energiemarkt erneut einkaufen müssen. Das könnte wiederum negative Folgen für die gesamte Energieversorgung nach sich ziehen. Um das zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) die Rechtsgrundlage zu einer sog. Gasbeschaffungsumlage geschaffen. Mittels dieser Umlage sollen die gestiegenen Beschaffungskosten der Gasimporteure gleichmäßig über eine saldierte Preisanpassung auf alle ausgespeisten Gasmengen verteilt werden. Diese Umlage ist am Montag auf 2,419 ct/kWh (Brutto 2,88 ct/kWh) von THE festgelegt worden und gilt ab dem 1. Oktober 2022.

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung zudem eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz geschaffen, die konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Gefüllte Speicher tragen dazu bei, dass im Winter auch bei einem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um die mit den neuen Verpflichtungen verbundenen Kosten zu decken, wurde eine neue (Gas-)Speicherumlage eingeführt. Auch diese Umlage wird erstmalig am 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,059 ct/kWh Brutto 0,07 ct/kWh) erhoben.

Es ist Aufgabe des Marktgebietsverantwortlichen, der THE, die gesamten Ein- und Ausspeisemengen von Erdgas im Marktgebiet zu bilanzieren und auszugleichen. Hierfür muss Gas gekauft oder verkauft werden (sog. Regelenergie). Durch diesen Ausgleich wird die Systemstabilität des gesamten Gasnetzes gewährleistet. Die Bilanzierungsumlage wurde im Oktober 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von der zum Ausgleich benötigten Regelenergie zu decken. Diese Umlage bewegt sich aufgrund der aktuellen Marktsituation ab 1. Oktober 2022 auf einem relevanten Niveau. Sie steigt von 0 ct/kWh auf 0,57 ct/kWh (Brutto 0,68 ct/kWh). Auch diese Umlage, die in die Beschaffungskosten einfließt, gibt SpreeGas an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

Zum 1.Oktober gibt SpreeGas – wie beschrieben – ausschließlich die gesetzlich neu festgelegten Umlagen (Gasbeschaffungsumlage, Gasspeicherumlage) sowie die erhöhte Bilanzierungsumlage weiter und keine weiteren Aufschläge für die inzwischen unabhängig von den Umlagen sprunghaft gestiegenen Beschaffungskosten. Das ist deshalb möglich, weil für das Jahr 2022 die wesentlichen Erdgasmengen für den bestehenden und bis zum Jahresende kalkulierten Kundenbestand schon eingekauft wurden. Die neu eingeführte Gasbeschaffungsumlage ermöglicht es den Vorlieferanten, sich an die geschlossenen Verträge zu halten. Aktuell bewegen sich die Einkaufspreise beim Erdgas für die Jahre 2023 und 2024 aber mit über 200 Euro pro Megawattstunde in nie dagewesenen Höhen. Diese Einkaufspreise werden perspektivisch an die Kunden und Kundinnen weitergegeben werden müssen, Preiserhöhungen in der Zukunft sind deshalb bei unveränderter Marktlage wahrscheinlich. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Abschlagshöhen prüfen und anpassen sowie ihre individuellen Energiesparmöglichkeiten ausloten.

Unterstützung für Kundinnen und Kunden

Sollten Kundinnen und Kunden durch die Einführung der Umlagen in Zahlungsschwierigkeiten kommen, unterstützt der Kundenservice von SpreeGas auf unterschiedlichen Ebenen. Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen können vereinbart werden, ebenso wird zu Energiesparmöglichkeiten beraten. Damit Unterstützung angeboten und Vereinbarungen getroffen werden können, ist es wichtig, dass sich betroffene Kundinnen und Kunden beim Kundenservice melden. Dazu kann unter anderem unser Kontaktformular unter www.spreegas.de/kontakt genutzt werden.

Zählerstand übermitteln

Ein konkreter Zählerstand führt auch zu einer genauen Abrechnung. Damit ein Gaslieferant den Verbrauch nicht schätzen muss, sondern die Abrechnung verbrauchsgerecht erstellen kann, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Zählerstand mitteilen. Kundinnen und Kunden von SpreeGas können dies beispielsweise direkt über das Online-Portal MEINE SPREEGAS machen (www.spreegas.de/zaehlerstand). Zählerstandsmeldungen sind aber auch beim Netzbetreiber möglich. Für das Gas-Grundversorgungsgebiet von SpreeGas bietet die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg dazu die App NetzinfoBB.

SpreeGas beliefert als regionale Energieversorgerin Süd-Brandenburg, Teile Sachsens und Sachsen-Anhalts seit mehr als 30 Jahren zuverlässig und sicher mit Erdgas und seit 2018 auch mit Strom. SpreeGas engagiert sich für den effizienten Einsatz von Erdgas und Strom und damit verbunden für Umwelt- und Klimaschutz. SpreeGas ist in vier Kundenbüros vor Ort persönlich erreichbar.

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