16.11.2022

Pressemitteilung: Gaspreis in der Grundversorgung steigt ab Januar 2023

Erste Entlastungen durch die Bundesregierung greifen im Dezember 2022

Das seit Monaten sehr hohe Preisniveau am Großhandelsmarkt für den langfristigen
Einkauf von Erdgasmengen macht es für SpreeGas notwendig, den Arbeitspreis für die
Grundversorgung bei Gas um 9,62 ct/kWh (inkl. 7 Prozent Umsatzsteuer) zum 1. Januar
2023 anzuheben. Mit Blick auf die Preisentwicklungen im Großhandel und den
Wettbewerb bietet SpreeGas auch mit dem erhöhten Grundversorgungstarif ein
marktgerechtes Angebot für ihre Kundinnen und Kunden. Erste Entlastungen durch die
Bundesregierung für die Verbraucher werden im Dezember 2022 greifen.

Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung für Gas zahlen ab Januar 2023 mit dem
neuen Arbeitspreis von 19,82 Cent/Kilowattstunde bei einem Verbrauch von 18.000
Kilowattstunden, das entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch eines
Einfamilienhauses, insgesamt rund 308 Euro im Monat – ohne Berücksichtigung des
Gaspreisdeckels. Das sind fast 145 Euro mehr pro Monat. Der Grundpreis erhöht sich
nicht. Alle Preise werden seit Oktober 2022 mit einer Umsatzsteuer von 7 Prozent
berechnet.

Geplante Entlastungen der Bundesregierung

Alle Entlastungen, die von der Bundesregierung für die hohen Gaskosten im Dezember
2022 und ab März 2023 vorgesehen sind, befinden sich für unsere Kundinnen und
Kunden in der Umsetzung bzw. Vorbereitung. Im Privatkundenbereich entfällt im Zuge
der Soforthilfe der Dezember-Abschlag. Über die konkrete Umsetzung der Soforthilfe für
alle Kundengruppen wird auf der SpreeGas-Webseite ab dem 21. November informiert.

Den weiter vorgesehenen Gas-/Wärme- sowie Strompreisdeckel im Jahr 2023 wird
SpreeGas nach den noch zu beschließenden gesetzlichen Vorgaben umsetzen.
Unterstellt man die aktuell diskutierte Deckelung des Gaspreises für Privatkunden auf
12 ct/kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches ab März, ergäben sich im Jahr 2023
bei einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh monatliche Kosten von etwa 242 Euro pro
Monat für das Einfamilienhaus. Mit Einsparmaßnahmen ließe sich die persönliche
Belastung weiter signifikant senken.

Entwicklung der Marktpreise im Jahr 2022

Für die zuverlässige Versorgung werden für den Grundversorgungstarif Gasmengen
Monate bis Jahre im Voraus bezogen. Seit Herbst letzten Jahres liegen die Preise dafür auf
einem bisher nie dagewesenen Niveau und kosteten zwischen 100 Euro/MWh bis 200
Euro/MWh. Im Sommer 2022 musste Erdgas sogar mit Spitzen teilweise bis zu 300
Euro/MWh eingekauft werden. Die Preise für Lieferungen in den nächsten Monaten liegen
mit über 120 Euro/MW immer noch um das Fünffache über den Preisen im Jahr 2021.

Wegen der seit Wetteraufzeichnung noch nie dagewesenen milden Witterung im
bisherigen Herbst und dem aufgrund der Sparanstrengungen geringeren Verbrauch
sind die Gaspreise im Spot-Großhandel – auf dem kurzfristig Angebot und Nachfrage
für den folgenden Tag ausgeglichen werden – gesunken. Da die Speicherfüllstände im
Moment aber sehr hoch sind, kann Gas nicht weiter eingespeichert werden. Das hat
den Preis am Spotmarkt besonders stark sinken lassen. Diese kurzfristige Entwicklung
am Großhandelsmarkt hat aber kaum Einfluss auf den Grundversorgungstarif.

Die unterschiedliche Entwicklung beim Preis für die kurzfristige und langfristige
Gasbeschaffung (Spotmarkt bzw. Terminmarkt) zeigt deutlich die Unsicherheiten auf
dem Gasmarkt. Im Spotmarkt sind die Informationen zu Witterung, Angebot und
Nachfrage bekannt. Der Terminpreis spiegelt dagegen die Erwartungen eines
zukünftigen Preisniveaus wider, das mit Risiken behaftet ist.

Unterstützung für Kundinnen und Kunden

Aufgrund der Erhöhung des Arbeitspreises ist es ratsam, dass Verbraucher und
Verbraucherinnen ihre Abschlagshöhen prüfen und anpassen sowie ihre individuellen
Energiesparmöglichkeiten ausloten.

Sollten Kundinnen und Kunden in Zahlungsschwierigkeiten kommen, unterstützt der
Kundenservice von SpreeGas. Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen
können vereinbart werden, ebenso wird zu Energiesparmöglichkeiten beraten. Damit
Unterstützung angeboten und Vereinbarungen getroffen werden können, ist es
wichtig, dass sich betroffene Kundinnen und Kunden beim Kundenservice melden.
Informationen dazu gibt es unter anderem unter www.spreegas.de/kundenservice.

Zählerstand übermitteln

Ein konkreter Zählerstand führt auch zu einer genauen Abrechnung. Damit ein
Gaslieferant den Verbrauch nicht rechnerisch ermitteln muss, sondern die Abrechnung
verbrauchsgerecht erstellen kann, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihren
Zählerstand mitteilen. Kundinnen und Kunden von SpreeGas können dies
beispielsweise direkt über das Online-Portal MEINE SPREEGAS machen.

SpreeGas beliefert als regionale Energieversorgerin Süd-Brandenburg, Teile Sachsens und Sachsen-Anhalts seit mehr als 30 Jahren zuverlässig und sicher mit Erdgas und seit 2018 auch mit Strom. SpreeGas engagiert sich für den effizienten Einsatz von Erdgas und Strom und damit verbunden für Umwelt- und Klimaschutz. SpreeGas ist in vier Kundenbüros vor Ort persönlich erreichbar.

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