Mit der EEG-Umlage sinkt nur ein Preisbestandteil von vielen. Für das Jahr 2022 ist die EEG-Umlage gegenüber 2021 gesunken. Die Marktpreise für Strom sind dagegen jedoch stark gestiegen und auch die Netzentgelte, welche durch die Netzbetreiber festgelegt werden, haben einen Einfluss auf den Gesamtpreis, so dass sich die EEG-Entlastung sich nicht unbedingt 1:1 auf Ihren Preis auswirkt. Ob der Wegfall der EEG-Umlage in 2023 erfolgt, wird derzeit in der Politik diskutiert, ist jedoch noch nicht beschlossen. Eine Reduzierung bzw. ein Wegfall der EEG-Umlage würde aber selbstverständlich in der Kalkulation unserer Strompreise berücksichtigt werden.
Der monatliche Abschlagsbetrag wird nicht automatisch angepasst. Es kann jedoch sinnvoll sein, Ihren Abschlag in der Höhe anzupassen. In Ihrem Onlineservice haben Sie die Möglichkeit, Ihren Abschlag anzupassen und auch unsere Abschlagsempfehlung zur Vermeidung von Nachzahlungen zu nutzen.
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Sie müssen ihren Zählerstand nicht ablesen. Wenn Sie es wünschen, können sie uns ihren aktuellen Zählerstand selbstverständlich gerne mitteilen. Eine Zwischenrechnung wird nicht automatisch erstellt. Auf der nächsten Jahresrechnung werden die alten und die neuen Preise anteilig berechnet und transparent in der Rechnungsübersicht aufgeführt.
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Aufgrund der Preisanpassung haben Sie als Kunde die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Unsere Empfehlung ist, Ihre zukünftigen Preise sorgfältig mit anderen Angeboten zu vergleichen. Die aktuelle Marktlage führt zu der Situation, dass wir Ihnen als „Bestandskunde“ einen günstigeren Arbeitspreis (trotz erfolgter Preisanpassung) mitteilen können als unseren Neukunden. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen unsere angebotenen Arbeitspreise für Neukunden deutlich über Ihrem zukünftigen Arbeitspreis.
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Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Kostenkomponenten zusammen: Steuern & Umlagen sowie Netzentgelten, Messentgelten, Konzessionsabgabe und den Kosten für Vertrieb und Beschaffung. Bis zu 80% des Strompreises bestehen aus Abgaben/Umlagen, Steuern, Messentgelten sowie Netzentgelten. Auf diese Anteile hat SpreeGas keinen Einfluss. Sie betreffen alle Energieversorger gleichermaßen.
Steuern und Umlagen
Die nachfolgenden Kostenbestandteile sind für alle Netzgebiete gleich und haben sich in Summe um insgesamt 2,63 ct/kWh reduziert:
Änderungen der zugrunde liegenden staatlichen Preisbestandteile für Ihren Strom-Tarif
Preisbestandteil | Netto-Preise ALT | Netto-Preise NEU | Umfang der Preisänderung |
Stromsteuer |
2,05 ct/kWh |
2,05 ct/kWh |
bleibt stabil |
EEG-Umlage |
6,50 ct/kWh |
3,723 ct/kWh |
-2,777 ct/kWh |
KWK-Umlage |
0,254 ct/kWh |
0,378 ct/kWh |
+0,124 ct/kWh |
AbLaV-Umlage |
0,009 ct/kWh |
0,003 ct/kWh |
-0,006 ct/kWh |
StromNEV-Umlage |
0,432 ct/kWh |
0,437 ct/kWh |
+0,005 ct/kWh |
Offshore-Netzumlage |
0,395 ct/kWh |
0,419 ct/kWh |
+0,024 ct/kWh |
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen finden Sie außerdem auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Netzentgelte
Die Höhe des Preisbestandteils „Netzentgelte“ ist in jedem Netzgebiet unterschiedlich. Die jeweilige Höhe der Netzentgelte geht aus den Internetveröffentlichungen des örtlichen Netzbetreibers hervor. Welcher Netzbetreiber dies in Ihrem Fall ist, können Sie u.a. Ihrer letzten Stromabrechnung entnehmen.
Konzessionsabgabe
Die in den Strompreis einfließende Konzessionsabgabe richtet sich nach dem jeweils zwischen dem Konzessionsnehmer und der betreffenden Gemeinde/Stadt vereinbarten Konzessionsabgabensatz gemäß Konzessionsabgabenverordnung. Deren jeweilige Höhe ist ebenfalls aus den Veröffentlichungen des örtlichen Netzbetreibers ersichtlich.
Entgelte für den Messstellenbetrieb
Die Höhe des Preisbestandteils „Entgelte für den Messstellenbetrieb“ ist den Veröffentlichungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers zu entnehmen. Dieser ist in der Regel der Netzbetreiber.
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