Grundversorgung 

Die Gaslieferung für die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der GasGVV.

Die SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung GmbH ist zum 01.09.2023 auf die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH verschmolzen, die nun unter EMB Energie Brandenburg GmbH (EMB) firmiert. Grundversorger ist auf Grund der Verschmelzung im ehemaligen Grundversorgungsgebiet der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistungs GmbH jetzt die EMB Energie Brandenburg GmbH.

Im Teilnetz Spree-Niederlausitz im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG erfolgt die Grundversorgung der EMB unter der Marke „SpreeGas". Der Grundversorgungstarif in diesem Teilnetzgebiet heißt „SpreeGas Basis". Eine Übersicht mit den Preisen für die Grundversorgung im Teilnetz Spree-Niederlausitz haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Die Grundversorgung der EMB erfolgt im Teilnetz Brandenburg im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG und im Postleitzahlengebiet 16727 im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Velten GmbH unter der Marke „EMB". Die Grundversorgung in diesen Teilnetzgebieten heißt „EMB | Basis". Die Preise und Bedingungen der Grundversorgung von „EMB | Basis" finden Sie hier. 

Produktvorteile

  • Keine Vertragsbindung
  • Jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar

Grundversorgung bis 31.03.2024

Bis zum 31.03.2024 gelten die folgenden Preise:

Es findet eine Bestabrechnung1 statt.

Jährlicher Verbrauch bis 6.000 kWh/Jahr

Preise gültig bis 31.03.2024Monatlicher GrundpreisArbeitspreis
  € netto € brutto2 ct/kWh netto
ct/kWh brutto2
Grundversorgung SpreeGas Basis 4,50 4,82 11,05 11,82

 Jährlicher Verbrauch ab 6.001 kWh/Jahr

Preise gültig bis 31.03.2024Monatlicher GrundpreisArbeitspreis
  € netto € brutto2 ct/kWh netto ct/kWh brutto2
Grundversorgung SpreeGas Basis 8,75 9,36 10,20 10,91

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie in den im Downloadbereich dieser Website verfügbaren Preisblättern.

Grundversorgung ab 01.04.2024

Die ermäßigte Umsatzsteuer auf Gas wird planmäßig zum 01.04.2024 von 7% wieder auf 19% angehoben. Mit der Anhebung des Steuersatzes wird sich der Brutto-Arbeitspreis für Gas ab 01.04.2024 um 11,2% erhöhen.

Unsere aktuelle Tarifauswahl finden Sie in unserem Tarifrechner.

Es findet eine Bestabrechnung1 statt. Ab dem 01.04.2024 gelten im Teilnetz Spree-Niederlausitz im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG folgende Preise:

Jährlicher Verbrauch bis 6.000 kWh/Jahr

Preise gültig ab 01.04.2024Monatlicher GrundpreisArbeitspreis
  € netto € brutto2 ct/kWh netto
ct/kWh brutto2
Grundversorgung SpreeGas Basis 4,50 5,36 11,05 13,15

 Jährlicher Verbrauch ab 6.001 kWh/Jahr

Preise gültig ab 01.04.2024Monatlicher GrundpreisArbeitspreis
  € netto € brutto2 ct/kWh netto ct/kWh brutto2
Grundversorgung SpreeGas Basis 8,75 10,41 10,20 12,14

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie in den im Downloadbereich dieser Website verfügbaren Preisblättern.

1Die für Ihren individuellen Jahresverbrauch günstigste Preisstufe wird der Jahresabrechnung zugrunde gelegt. Wenn eine Abrechnung kein volles Jahr umfasst, wird zur Ermittlung der maßgeblichen Preisstufe der individuelle Verbrauch auf ein volles Jahr gerechnet.

2Die genannten Bruttopreise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet und enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer. Berechnungsgrundlage in den Rechnungen und Abschlägen sind die Nettopreise. 

 

Rechtliche Grundlagen für die Grundversorgung

Die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und der ergänzenden Bedingungen zur GasGVV.

  • Bis zum 30.11.2023 gelten im Teilnetz Spree-Niederlausitz im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG diese ergänzenden Bedingungen zur GasGVV.
  • Neben der zum 01.12.2023 erfolgenden Preisanpassung werden mit Wirkung ab dem 01.12.2023 auch die ergänzenden Bedingungen zur GasGVV angepasst. Sie sind dann in sämtlichen Netzgebieten, in denen die EMB Energie Brandenburg GmbH die Grundversorgung durchführt, einheitlich. Den Wortlaut der ab dem 01.12.2023 geltenden „Ergänzende Bedingungen der EMB Energie Brandenburg GmbH zur GasGVV" finden Sie hier.

Hintergrund der Anpassung ist:

Wir haben die kürzlich erfolgte Verschmelzung der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH auf die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH, die jetzt unter EMB Energie Brandenburg GmbH firmiert, zum Anlass genommen, die ergänzenden Bedingungen zur GasGVV zu prüfen und zu aktualisieren. Aus diesem Grund passen wir die ergänzenden Bedingungen zum 01.12.2023 auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 GasGVV wie folgt an:

  • In der Überschrift der ergänzenden Bedingungen wurde wegen der Verschmelzung und Umfirmierung der Name unseres Unternehmens, also EMB Energie Brandenburg GmbH aufgenommen.
  • In Ziffer 1.2 wurde ebenfalls der Name unseres Unternehmens mit vollständiger Firmierung, also EMB Energie Brandenburg GmbH aufgenommen.
  • Die Regelung zur Bestabrechnung in Ziffer 3.3 wurde aus den ergänzenden Bedingungen ersatzlos herausgenommen. Dadurch ändert sich die Nummerierung der in Ziffer 3 noch vorhandenen Regelungen im Vergleich der bis zum 30.11.2023 geltenden Fassung zu der ab dem 01.12.2023 geltenden Fassung wie folgt: Aus Ziffer 3.4 wird Ziffer 3.3, aus Ziffer 3.5 wird Ziffer 3.4 und aus Ziffer 3.6 wird Ziffer 3.5
  • In § 5 ist die Internetadresse, auf der die Pauschalen veröffentlicht werden, geändert worden auf: www.emb-gmbh.de/erdgas/emb-basis

Gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV steht Ihnen im Falle einer Änderung der ergänzenden Bedingungen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Regelung zur Bestabrechnung in den Preisblättern der Grundversorgung integriert ist. Eine Bestabrechnung findet für die Kunden des Grundversorgungstarifs also nach wie vor statt.

Erläuterungen und Hinweise

Zu den Grundversorgungspreisen und – bedingungen im Teilnetzgebiet Spree-Niederlausitz

  1. Die Grund- und Ersatzversorgung auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, Teil 4, §§ 36 – 39, erfolgt gemäß der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)« (in Kraft getreten am 08.11.2006, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I, Seiten 2396 ff.) in ihrer jeweils gültigen Fassung einschließlich der jeweils gültigen »Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV«.
  2. Details zur Preiszusammensetzung der Grundversorgungspreise finden Sie auf den Preisblättern im Downloadbereich.
  3. Es erfolgt eine Bestabrechnung. Die für Ihren individuellen Jahresverbrauch günstigste Preisstufe des Tarifs wird der Jahresabrechnung zugrunde gelegt. Wenn eine Abrechnung kein volles Jahr umfasst, wird zur Ermittlung der maßgeblichen Preisstufe der individuelle Verbrauch auf ein volles Jahr gerechnet.
  4. Der Grundpreis wird für die Bereitstellung der Anlagen erhoben. Er wird ab Zählereinbau tagesgenau berechnet, auch wenn kein Erdgas abgenommen wird. Mit dem Arbeitspreis wird, wenn ein Grundversorgungsvertrag zustandegekommen ist, die entnommene Erdgasmenge in kWh in Rechnung gestellt.
  5. Die ausgewiesenen Grundpreise enthalten die Kosten für einen Messvorgang und eine Abrechnung pro Jahr. Wünscht der Kunde eine spezielle Messeinrichtung oder mehrere Messvorgänge und/oder Abrechnungen pro Jahr, so sind die Zusatzkosten vom Kunden zu tragen. Hierüber wird eine Vereinbarung zwischen EMB und dem Kunden abgeschlossen.
  6. Die Nennleistung ist der bei der fest eingestellten Wärmebelastung von einem Gerät nutzbar gemachte Wärmestrom in kW. Sie wird auf volle kW aufgerundet.
  7. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind EMB mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung erhöht. Bitte wenden Sie sich dazu an ein durch den zuständigen Netzbetreiber zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen.
  8. Die Abrechnung erfolgt in kWh. Der Verbrauch an kWh wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit dem vom örtlichen Netzbetreiber letztgenannten Brennwert (Hs) und der mittleren physikalischen Zustandsgröße (z-Zahl) multipliziert. EMB wird ihrer Abrechnung die jeweils aktuellen Daten des Netzbetreibers zugrunde legen.
  9. Die Höhe und die Fälligkeitstermine der zu zahlenden Abschläge werden in einem gesonderten Schreiben bzw. der Jahresrechnung mitgeteilt.
  10. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit, seine Rechnungsbeträge bzw. Abschlagszahlungen im Wege des SEPA-Lastschriftmandats (Einzugsermächtigung) oder einer Überweisung zu leisten.
  11. Beim Einsatz von Gas als Reserve- oder Zusatzversorgung zur sogenannten Spitzenbedarfsdeckung neben nicht mit Gas betriebenen Anlagen sind Sie verpflichtet, EMB vor Errichtung einer derartigen Anlage zu informieren. In diesem Fall sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
  12. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6  Abs. 3, Satz 1 GasGVV können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Netzbetreiber ist die NBB Netzgesellschaft Berlin – Brandenburg mbH & Co KG (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Nr. HRA 37374 B, Region Süd – Nordparkstraße 30, 03044 Cottbus).
  13. Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Eine kWh Gas und eine kWh Strom haben eine unterschiedliche Nutzenergie. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wirkungsgrade beim Verbrauch des Gases und des Umstandes, dass Gas im Gegensatz zu Strom auf der Grundlage des Brennwertes gemessen wird, benötigt man für die gleiche nutzbare Wärmemenge beim Einsatz von Gas je nach Art der Verwendung und Größe des Gerätes das bis zu 1,35-Fache einer kWh im Vergleich zu Strom.
  14. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die EMB Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadensersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet. Der Lieferant behält sich außerdem vor, bei Zahlungsverzug ein Direktinkasso durch Außendienstmitarbeiter vornehmen zu lassen, die den Kunden persönlich aufsuchen. Dafür werden pauschal 15 Euro berechnet. Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die der EMB von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiter berechnet (1:1 Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei Versand in elektronischer Form. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass dem Lieferanten kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitere Informationen zum Zahlungsverzug erhalten Sie hier.

 

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