Längere Wartezeiten und eingeschränkter Service

Aktuell befinden wir uns in der Umsetzung der Aktivitäten zur Energiepreisbremse. Daher kommt es zurzeit zu längeren Wartezeiten und eingeschränkten Services.

Die Kundeninformationen zur Energiepreisbremse sind größtenteils versendet. Dennoch kann es vereinzelt zu verspäteten Zustellungen kommen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Information zu Preisänderungen

Die Lage an den Energiemärkten hat sich im Vergleich zum vergangenen Jahr 2022 stabilisiert. Deshalb haben wir gute Nachrichten für Sie - wir können unseren Kundinnen und Kunden wieder Laufzeitprodukte mit Preissicherheit anbieten. Informationen zur Ihrer Preisanpassung finden sie hier.

Information zu den Preisbremsen

Die Bundesregierung hat umfassende Entlastungspakete geschnürt, damit Verbraucher von den stark gestiegenen Strom- und Gaskosten entlastet werden. Informationen zur Gaspreisbremse finden Sie hier, Informationen zur Strompreisbremse hier und zur Wärmepreisbremse hier.

Rücknahme Gasbeschaffungsumlage

Die Bundesregierung hat die beschlossene Gasbeschaffungsumlage am 29. September 2022 zurückgenommen. Wir werden die zum 1. Oktober 2022 in der Grundversorgung angekündigte Preiserhöhung um den Anteil reduzieren, der auf die Gasbeschaffungsumlage entfallen wäre. Das sind 2,419 Cent/Kilowattstunde (ohne Umsatzsteuer) in der Grundversorgung. Die nunmehr ab 1. Oktober 2022 geltenden Preise in der Grundversorgung finden Sie unter www.spreegas.de/privatkunden/erdgas/grundversorgung.

Auch die zum 1. November 2022 für Laufzeit- und sonstige Sonderverträge angekündigte Preiserhöhung werden wir um den Anteil reduzieren, der auf die Gasbeschaffungsumlage entfallen wäre.

Das sind, inklusive des für Oktober berücksichtigten Nachholeffektes für die Gasbeschaffungsumlage, 3,205 Cent/Kilowattstunde (ohne Umsatzsteuer). Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir weder für die Grundversorgung noch für Laufzeit- und sonstige Sonderverträge eine gesonderte schriftliche Information an unsere Kunden versenden.

Umsatzsteuersenkung vom 01.10.2022 bis 31.03.2024

Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen ab dem 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19% auf 7% zu senken. Selbstverständlich geben wir die Steuersenkung eins zu eins an Sie weiter. Auf Ihrer Rechnung werden wir die Steuersenkung auf Erdgas und Wärme für die betroffenen Zeiträume berücksichtigen und diese gesondert ausweisen.

Bitte beachten Sie: Die Steuersenkung bezieht sich auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und Wärmelieferungen aus Wärmenetzen. Stromlieferverträge sind von der Umsatzsteuersenkung nicht betroffen. Bonuszahlungen werden in vereinbarter Höhe gewährt und verringern sich nicht.

Die Bundesregierung hat die beschlosseneGasbeschaffungsumlage an 29. September 2022 zurückgenommen.

Wir haben die zum 1. Oktober 2022 angekündigte Preiserhöhung in der Grundversorgung um den Anteil reduziert, der auf die Gasbeschaffungsumlage entfallen wäre. Das sind 2,419 Cent/Kilowattstunde (ohne Umsatzsteuer) in der Grundversorgung. Die aktuell geltenden Preise in der Grundversorgung finden Sie unter www.spreegas.de/privatkunden/erdgas/grundversorgung

Auch die zum 1. November 2022 für Laufzeit- und sonstige Sonderverträge angekündigte Preiserhöhung wurde um den Anteil reduziert, der auf die Gasbeschaffungsumlage entfallen wären. Das sind, inklusive des für Oktober berücksichtigten Nachholeeffekts für die Gasbeschaffungsumlage, 3,205 Cent/Kilowattstunde (ohne Umsatzsteuer).

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dafür weder für die Grungversorgung noch für Laufzeit- und sonstige Sonderverträge eine gesonderte schriftliche Information an unsere Kunden versendet wurde.

 

 

Versorgungssituation

Notfallplan Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23.06.2022 die im Notfallplan Gas vorgesehene Alarmstufe ausgerufen. Das ist die zweite von drei im Notfallplan vorgesehenen Eskalationsstufen, die greift, weil „aktuell eine Störung der Gasversorgung [vorliegt], die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt". Grund dafür ist die Reduzierung der russischen Gaslieferungen durch die Nord-Stream-1-Leitung auf 40 Prozent und die Gefahr, dass die bis zum 1. November geplante Speicherbefüllung von 90 Prozent in die in Deutschland befindlichen Gasspeicher nicht erreicht werden könnte. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der dazu veröffentlichten Pressemitteilung und den FAQ.

Pressemitteilung: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft AlarmstuGas für die Bundesrepublik Deutschland aus – Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet
FAQ: Fragen und Antworten Notfallplan Gas

Ist die Energieversorgung in Deutschland gesichert?

Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. Dazu zählen vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie oder der Wechsel auf andere Energieträger, um die Nachfrage nach Erdgas zu drosseln. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Bundesnetzagentur tauschen sich eng mit der Energiewirtschaft zur aktuellen Lage aus und bewerten sie regelmäßig entlang der bestehenden Vorsorgepläne neu. Haushaltkunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Das heißt, diese Kundengruppen würden in jedem Fall mit Erdgas beliefert. Allerdings könnte es Vorschriften oder Aufforderungen geben, den Energieverbrauch zu reduzieren.

Woher beziehen wir unser Gas?

Im Gegensatz zum Strommarkt gibt es im Gasmarkt aktuell kein Herkunftsnachweissystem. Dies hat zur Folge, dass wir bei Erdgas nicht bewusst Einfluss nehmen können, aus welchem Herkunftsland wir unsere Energie beziehen. Hier kaufen wir von den Händlern den Deutschland-Mix. Dieser setzt sich aus verschiedenen Herkunftsländern zusammen wie Norwegen und den Niederlanden. Die aus Russland stammenden Mengen konnten seit Beginn des Jahres 2022 gesenkt werden, sie hatten aber dennoch einen Anteil von bis zu 35 % am gesamten nach Deutschland gelieferten Erdgas.

Um aktiv einen Schritt in eine Zukunft unabhängig von fossilen Brennstoffen und bestimmten Herkunftsländern zu machen, haben wir ein neues Produktangebot eingeführt: SpreeGas | Naturgas. Dieses besteht aus Wasserstoff und einer Biogasbeimischung und ist zusätzlich komplett CO2-neutral gestellt. Somit lösen wir schrittweise die Verwendung von Erdgas ab.

Wie stehen Sie zu den Entscheidungen und Maßnahmen?

BDEW: „Die Energiewirtschaft weiß um ihre große Verantwortung und nimmt sie in dieser besonders ernsten Situation in aller Besonnenheit an. Wir unterstützen die Bemühungen der europäischen Institutionen und insbesondere der deutschen Bundesregierung, die Versorgungssicherheit auf einem möglichst hohen Niveau zu gewährleisten und gleichzeitig im europäischen Verbund mit aller Klarheit und Entschiedenheit gegenüber der russischen Regierung aufzutreten.“1

1Quelle: BDEW - Deutsche Energiewirtschaft: Verantwortung für Versorgungssicherheit

Wie sehen Alternativen aus, um Deutschland weiter mit Erdgas zu versorgen?

„Die Energiewirtschaft prüft alle Optionen und wird Maßnahmen ergreifen, die kurz-, mittel- und langfristig die Energieversorgung unabhängiger und unser System resilienter machen. Deutschland wird auch weiterhin ein Energie-Import-Land bleiben. Insbesondere für die kurzfristigen Maßnahmen kommt es vor allem darauf an, zusätzlich gesicherte Leistung zu realisieren. Dies kann auch temporär Einfluss auf kurzfristige Emissionsreduktionsziele haben.“1

Generell kann Europa auf einen breiten Liefermix bauen: Gas kommt gewissermaßen aus allen Himmelsrichtungen nach Europa und somit auch nach Deutschland. Hinzu kommt die sehr gute Gasspeicher-Infrastruktur insbesondere in Deutschland sowie das europäische Gas-Verbundnetz, das den innereuropäischen Gas-Austausch ermöglicht. Allerdings kommt auch dieses System an seine Grenzen, wenn ein für ganz Europa bedeutender Lieferant seine Liefermengen drosselt. Aktuell kommt verstärkt Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas = LNG) via Großtanker aus den USA.

Dazu besteht in gewissem Umfang die Möglichkeit, zusätzliche Flüssigerdgas-Mengen zu beziehen. Mit den derzeit größten LNG-Anbietern wie Katar, Australien und auch den USA, hat die Bundesregierung entsprechende Verhandlungen geführt oder aufgenommen. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf Nachfrageschwankungen zu reagieren. Diese Maßnahmen können jedoch aktuell die Reduzierung von Liefermengen aus Russland durch die Nord-Stream-1-Leitung nicht ausgleichen.

Mittelfristig wird der massive Ausbau Erneuerbarer Energien, eine diversere Lieferstruktur und der Hochlauf von Wasserstoff bedeutsam für eine diversifizierte Versorgungssicherheit sein. Wir müssen so schnell wie möglich unabhängig von fossilen Energieträgern werden.

1Quelle: BDEW - Deutsche Energiewirtschaft: Verantwortung für Versorgungssicherheit

 

Kann die Erdgas-Versorgung ohne Russland im nächsten Winter gesichert werden?

Die Energiewirtschaft beobachtet die Situation sehr genau und ist in ständigem Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium, um die Lage zu analysieren. Je besser wir die Gasversorgung diversifizieren können, desto besser können wir uns auf die Situation vorbereiten. Ziel ist es, für Deutschland ausreichend Lieferungen von anderen Anbietern zu vereinbaren und, im Falle des verflüssigten Erdgases (LNG), übernehmen zu können. Dazu brauchen wir zusätzliche Strukturen und den starken europäischen Verbund.

Aktuell höchste Priorität hat es jedoch, die vorhandenen Erdgasspeicher zu füllen. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Füllstand von 80 Prozent bis zum 1. Oktober. Am 1. November sollen dann 90 Prozent erreicht sein. Das maximal in Deutschland verfügbare Speichervolumen deckt rund ein Viertel des jährlichen Erdgasverbrauchs ab. Nach Aussagen der Bundesregierung könnte Deutschland allein aus den Speichern zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate mit Erdgas versorgt werden.

Allerdings gerät dieses Ziel durch die Reduzierung russischer Gaslieferungen durch die Nord-Stream-1-Leitung in Gefahr. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die im Notfallplan Gas vorgesehene Alarmstufe ausgerufen. Dazu muss es schnelle Maßnahmen geben, wie den verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Erdgas und Energie im Allgemeinen – sowohl bei Industrie und Gewerbe als auch bei privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern. Und es wird zum Winter hin Maßnahmen geben, durch die der Einsatz von Erdgas reduziert wird. So könnte zum Beispiel die Stromerzeugung durch andere Energieträger erfolgen.

Was heißt das für die Preise?

Auch wir blicken mit zunehmender Sorge auf die Preisentwicklung im Strom- und Gasmarkt. Die Reduzierung der Liefermengen aus Russland Mitte Juni 2022 hatte sofort steigende Preise im sogenannten Spotmarkt, also dem kurz- und mittelfristigen Handel mit Energie, zur Folge. Bleiben die Handelspreise dauerhaft auf diesem Niveau, werden sie sicherlich einen Einfluss auf die Beschaffung der Unternehmen und somit auf die Preisbildung haben. Generell werden Energiepreise von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst. Daher machen wir zur Entwicklung der Preise grundsätzlich keine Prognosen. Aber natürlich ist die in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine vorgenommene Mengenkürzung durch Russland ein Faktor, der den Gaspreis beeinflusst und erhöht.

Stark steigende Einkaufspreise können den wirtschaftlichen Betrieb von Importeuren sowie Weiterverteilern und Stadtwerken bis hin zur Insolvenz gefährden. Das könnte wiederum negative Folgen für die gesamte Energieversorgung nach sich ziehen. Um das zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit der Überarbeitung des Energiesicherungsgesetz (EnSiG) Ende Mai 2022 einen Mechanismus eingeführt, der Energieversorgungsunternehmen kurzfristig die Weitergabe stark gestiegener Beschaffungskosten für Energie entlang der Lieferkette bis hin zum Letztverbraucher ermöglicht. Voraussetzungen dafür sind die Ausrufung der im Notfallplan Gas vorgesehenen Alarmstufe oder der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur sowie die Feststellung einer erheblichen Reduzierung der Gesamtimportmenge nach Deutschland und Verkündung im Bundesanzeiger. Die zweite Voraussetzung wurde mit der Ausrufung der Alarmstufe am 23.06.2022 ausdrücklich nicht verkündet.

 

Wie unterstützt SpreeGas einkommensschwache Haushalte?

Relevante Preiserhöhungen sind in der Energieversorgung unumgänglich. Sollten deshalb Kundinnen und Kunden in Zahlungsschwierigkeiten kommen, unterstützt der Kundenservice von SpreeGas auf unterschiedlichen Ebenen. Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen können vereinbart werden, ebenso wird zu Energiesparmöglichkeiten beraten.

Wichtige Hinweise bei Zahlungsverzug finden Sie hier.

Welche Rolle spielt LNG am Weltmarkt?

LNG, also verflüssigtes Erdgas oder Liquified Natural Gas, ist vor allem in Asien gefragt, weil diese Länder eine hohe Energienachfrage haben und zudem viele Bereiche von Kohle auf Gas umstellen. Ein weiterer großer Importeur ist die wachsende Volkswirtschaft in Brasilien. In Europa, besonders in Deutschland, werden wir hauptsächlich mit Pipelinegas, etwa aus Russland, Norwegen oder den Niederlanden versorgt. Da der Bedarf aber in Europa auch steigt und Erdgas nicht mehr nur über Pipelines zu uns transportiert wird, trägt LNG zu einer weiteren Diversifizierung und Flexibilisierung der Importquellen für Erdgas in Europa und in Deutschland bei. Dies ist umso wichtiger, als der Bezug von LNG die Abhängigkeit von Lieferungen aus russischen Förderquellen senkt. Mit seiner logistischen Flexibilität sorgt LNG auch für eine Stärkung der weltweiten Versorgungssicherheit.

Was passiert, wenn Russland die Gaslieferungen nach Deutschland kurzfristig einstellt?

Das Erdgasnetz in Brandenburg und Berlin ist Teil des europäischen Verbundnetzes und im Fall einer Mangellage sichert das europäische Solidaritätssystem die Belieferung durch andere EU-Mitgliedsländer ab. Bei einer drastischen Reduzierung des Gasbezugs greifen außerdem in Deutschland gesetzlich festgeschriebene Notfallpläne, in denen vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden. Dennoch ließen sich der komplette Ausfall von aktuell rund 35 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases nicht ohne Weiteres ersetzen. Neben einer kurzfristigen Umstellung der Strom- und Wärmeerzeugung von Gas auf Kohle wären auch Maßnahmen zur Energieeinsparung erforderlich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [BMWK - 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel] hat deshalb Anfang Juni 2022 eine Kampagne ins Leben gerufen, die sich sowohl an industrielle und gewerbliche Verbraucher richtet als auch an private Haushalte.

Was ist das Energiesicherungsgesetz (EnSiG)?

Das Energiesicherungsgesetz, in der Langfassung „Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung" stammt ursprünglich aus dem Jahr 1975. Es wurde im Zusammenhang mit der ersten Ölkrise eingeführt, um „lebenswichtigen Bedarf an Energie für den Fall zu sichern, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist" und dieser Zustand ohne staatliches Eingreifen nicht geändert werden kann. Auf dieser Basis hat beispielsweise die Bundesregierung einige in Deutschland tätige Import- und Speichergesellschaft unter Zwangsverwaltung gestellt.

Durch die Änderung des EnSiG zum 20.05.2022 wurden neue Vorschriften eingeführt, z. B. zur verpflichtenden Bevorratung mit Erdgas. Ebenfalls neu ist ein Preisanpassungsrecht für „betroffene Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette", wenn eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland offiziell festgestellt wird. Voraussetzung dafür ist die im Notfallplan Gas vorgesehene Ausrufung der Alarmstufe oder der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur sowie die Feststellung der Reduzierung durch Verkündung im Bundesanzeiger.

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