Mahnung und Zahlung

Konnten Sie Ihre offenen Abschläge oder Rechnungen nicht fristgerecht begleichen und haben jetzt eine Mahnung erhalten? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen zum Thema "Mahnung und Zahlung".


Warum habe ich eine Mahnung erhalten?

Wenn das Zahlungsziel eines Abschlages bzw. des aus einer Rechnung nachzuzahlenden Betrages verstrichen ist und wir noch keinen Zahlungseingang feststellen konnten, erhalten Sie automatisch eine Mahnung.

Bitte achten Sie bei der Bezahlung unbedingt darauf, den auf der Mahnung angegebenen Gesamtbetrag zu bezahlen.

Überprüfen Sie im Onlineservice MEINE SPREEGAS, ob eine Zahlung eingegangen oder noch ein Betrag offen ist.

Haben Sie eventuell etwas übersehen?

Haben Sie nicht oder zu spät gezahlt?

Ihren aktuellen Abschlagplan können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE SPREEGAS einsehen.

Alle Zahlungen einsehen

Wurde Ihnen eine Zahlung zurück überwiesen?

Dann prüfen Sie bitte, ob Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung die richtige Vertragsnummer angegeben haben und überweisen den Betrag dann erneut.

Alle Zahlungen einsehen

Haben sich Ihre monatlichen Abschläge geändert?

Haben Sie in Ihrer aktuellen Jahresrechnung den neuen geänderten Abschlagsplan gesehen? Diesen können Sie jederzeit imOnlineservice MEINE SPREEGAS einsehen.

Aktuelle Abschläge einsehen

Haben Sie Ihren Gaszähler angemeldet?

Sie nutzen Erdgas zum Kochen, Heizen oder zur Warmwasserbereitung? Haben Sie vergessen Ihren Gaszähler nach dem Einzug bei einem Energieversorger Ihrer Wahl anzumelden?

Nutzen Sie unser Kontaktformular

Wie kann ich meine Mahnung bezahlen?

Ihre Zahlungsmöglichkeiten im Überblick:

Überweisung

Um den Betrag zu überweisen, nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung und geben Sie Ihre Vertragskontonummer an:

Deutsche Kreditbank Berlin
IBAN: DE85 1203 0000 1006 0051 00
BIC: BYLADEM1001

Bar einzahlen

In der Hauptgeschäftsstelle:

Nordparkstraße 30, 03044 Cottbus

nach Terminvereinbarung unter:

0355 7822-302

SEPA-Lastschriftverfahren

Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE SPREEGAS ein SEPA-Lastschriftmandat oder nutzen Sie das Onlineformular. Bitte beachten Sie, dass dies erst nach dem Ausgleich aller fälligen Forderungen möglich ist.

SEPA-Mandat erteilen (Einzugsermächtigung)

Ratenzahlung

Sollten Sie Ihre Jahres- oder Schlussrechnung nicht zum angegebenen Termin zahlen können. Gern prüfen wir, ob eine Zahlung in Raten möglich ist.

Kontaktieren Sie uns

Wie vermeide ich zukünftig Mahnungen?

  • Beträge pünktlich bezahlen 
  • Fälligkeitszeitpunkt beachten
  • Banklaufzeiten berücksichtigen
  • Abschlags-/Rechnungshöhe überprüfen
  • Dauerauftrag auf Aktualität prüfen: Vertragskontonummer, Abschlagshöhe, Ausführungstermin
  • SEPA-Lastschriftverfahren
  • bei Wechsel des Bankkontos: die neue Bankverbindung rechtzeitig bekanntgeben
  • ausreichende Kontodeckung sicherstellen
  • Korrekte Überweisungsdaten verwenden
  • Vertragskontonummer im Verwendungszweck beachten
  • Bankverbindung SpreeGas vor Zahlung prüfen

Was passiert, wenn Sie nicht pünktlich bezahlen?

Gas

 
Was passiert, wenn Sie nicht bezahlen? Kosten (EUR)
1. Sie erhalten eine Mahnung mit Androhung der Versorgungssperre via Post/Onlineservice 1,00/0,00
2. Sie erhalten eine Terminankündigung zur Sperrung des Gaszählers -
3. Durchführung der Zählersperrung durch den Außendienstmitarbeiter des Netzbetreibers/Anfahrtskosten für nicht erfolgreiche Sperrung/Stornierungskosten* 79,64/74,14/44,00
4. War eine Sperrung nicht möglich, beauftragen wir einen Rechtsanwalt mit dem Einleiten einer Zutrittsklage zum Zähler individuelle Kosten
5. Nach Erwirkung des Zutrittstitels wird die Sperrung des Zählers mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durchgeführt individuelle Kosten
6. Rechnung wird an Inkassounternehmen übergeben individuelle Kosten
7. Wiederinbetriebnahme des Gaszählers nach Begleichung der offenen Forderungen* 85,21

 *Die jeweils aktuellen Kosten des Netzbetreibers im Zusammenhang mit der Beauftragung der Sperrung entnehmen Sie bitte dem Preisblatt unter www.nbb-netzgesellschaft.de.

Strom

 
Was passiert, wenn Sie nicht bezahlen? Kosten (EUR)
1. Sie erhalten eine Mahnung mit Androhung der Vertragskündigung via Post/Onlineservice                                                                                                                   1,00/0,00
2. Ihr Vertrag wird gekündigt        -
3. Rechnung wird an Inkassounternehmen übergeben Individuelle Kosten

Wo erhalte ich Unterstützung?

Hier finden Sie Ansprechpartner zu den Themen Energieschulden und Energieberatung: 

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.- Energieschulden:

E-Mail: info@vzb.de
Tel.: 0331 98229995

Sie haben die Möglichkeit eine Beratung über Regulierungsmöglichkeiten zur Tilgung Ihrer Energieschulden in Anspruch zu nehmen. Des weiteren erhalten Sie Hinweise, wie Sie die Sperrung Ihrer Versorgung abwenden können. 

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - Energieberatung

http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/online
Tel.: 0800 809802400

Sie können Beratungsangebote zur Reduzierung Ihres Energieverbrauches nutzen.

Beratungsmöglichkeiten von Jobcenter oder Sozialamt

Der Staat bietet bei Energieschulden bedürftigen Personen in der Regel bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Hilfe an. Sprechen Sie dazu die für Sie zuständigen Kontaktpersonen beim Sozialamt oder Jobcenter an. 

Kontakt zum Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten aus den jeweiligen Schreiben. 

Weitere Fragen und Antworten zu Ihren Zahlungen

Was kann ich persönlich unternehmen, um eine hohe Nachzahlung im nächsten Jahr vermeiden?

Bei der Preisanpassung zum 01.01.2022 haben wir Ihre Abschläge nicht automatisch angepasst. Dies erfolgt erst mit der nächsten Jahresrechnung. Wir haben empfohlen, vorsichtshalber den monatlichen Abschlag bereits ab dem 01.01.2022 um wenige Euro zu erhöhen, wodurch die Gefahr einer hohen Nachzahlung gebannt ist. Den Abschlag können unsere Kunden rund um die Uhr im Service-Portal MEINE SPREEGAS anpassen.

Wo kann ich meine Mahnung bar bezahlen?

Lässt Ihr Konto derzeit eine Überweisung nicht zu? Zahlen Sie doch einfach in bar in unserer Zweigniederlassung in der Nordparkstraße 30, 03044 Cottbus, nach Terminvereinbarung unter: 0355 7822-302

Ich habe eine Mahnung erhalten und hatte bereits gezahlt.

Vermutlich konnten wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen. Bitte prüfen Sie folgende Aspekte:

Falsche oder keine Vertragskontonummer?

Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte hier.

Falscher Betrag?

Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag.

Ihren aktuellen Kontostand können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE SPREEGAS einsehen.

Jetzt Kontostand einsehen

 

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Ihre Rechnung und Abschläge können Sie begleichen über Einzugsermächtigung, Überweisung oder Bar-Zahlung im Kundenzentrum.

Einzugsermächtigung:
Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat.

Überweisung:
Deutsche Kreditbank Berlin
IBAN: DE85 1203 0000 1006 0051 00
BIC: BYLADEM1001
Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.

Bar-Zahlung:
In unserer Zweigniederlassung in der Nordparkstraße 30, 03044 Cottbus, nach Terminvereinbarung unter: 0355 7822-302

Jetzt Einzugsermächtigung erteilen

 

Wie wird mir das Guthaben aus der Rechnung auf mein Konto überwiesen?

In der Regel überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Sie möchten überprüfen, welche Bankverbindung aktuell hinterlegt ist oder möchten eine Bankverbindung ausschließlich für die Auszahlung angeben? Im Onlineservice MEINE SPREEGAS können Sie bequem Ihre Bankdaten eingeben, ändern und auch jederzeit wieder löschen.

Bankdaten ändern

 

Was kann ich tun, wenn eine Lastschrift nicht erfolgreich war?

Wenn Ihr Geldinstitut unseren Zahlungsauftrag nicht ausgeführt hat, informieren wir Sie in diesem Fall schriftlich über die Rücklastschrift. Bitte überweisen Sie anschließend den offenen Betrag zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftkosten.

Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, teilen Sie uns bitte Ihre aktuelle Kontoverbindung über den Onlineservice MEINE SPREEGAS mit.

 Bankdaten ändern

 

Wie kann ich Mahnkosten verhindern?

Bitte begleichen Sie rechtzeitig unsere Forderungen – wie beispielsweise Ihren monatlichen Abschlag. Die Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice MEINE SPREEGAS.
 
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen wir von Ihrem Konto ab. Sie brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern und sind mit allen Zahlungen automatisch immer auf dem Laufenden. Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE SPREEGAS ein SEPA-Lastschriftmandat. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck angeben - nur so können wir Ihren Betrag richtig zuordnen.
 
Was passiert bei Rücklastschrift oder Zahlungsverzug?
 
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann EMB Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet.

Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die EMB von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung).

Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen, sofern sie nicht zuvor beglichen worden sind. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass EMB kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 
 
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
 
Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice  MEINE SPREEGAS unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“.
 
Was kann ich tun, um die Sperrung der Energieversorgung wegen Zahlungsrückständen zu vermeiden?
 
Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.

Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 15 Uhr eingezahlt haben.

Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Muster-Abwendungsvereinbarung, das Sie hier finden, ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.

Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.

 
Wichtige Informationen zur Vermeidung von Sperrungen und mögliche Hilfsangebote finden sie auf unserer Seite zum Thema Zahlungsverzug.
 

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