Erläuterung zur Verbrauchsabrechnung
Ihre Gasabrechnung Punkt für Punkt verständlich erklärt
Anhand unserer Beispielrechnung können Sie alle Angaben, Bestandteile und Berechnungen Ihrer Verbrauchsabrechnung Schritt für Schritt nachvollziehen.

1. Ansprechpartner | Hier stehen die Namen der für Sie zuständigen Mitarbeiter.
2. Vertragskonto | Unter dieser Nummer führen wir Ihre vertragsrelevanten Daten. Die Nummer ist 7- bzw. 12-stellig. Bitte geben Sie bei allen Anfragen und insbesondere bei Einzahlungen Ihr Vertragskonto an.
3. Rechnungsnummer | Bei Nachfragen zu einer Rechnung geben Sie bitte immer auch die entsprechende Rechnungsnummer an.
4. Verbrauchsstelle | Die Verbrauchsstelle ist die Abnahmestelle des Kunden, für die der Verbrauch abgerechnet wurde. Dieser Ort kann sich von der Rechnungsanschrift unterscheiden.
5. Abrechnungszeitraum | Der Zeitraum, für den die Abrechnung erfolgte.
6. Verbrauchsabrechnung Erdgas | Der Ihnen in Rechnung gestellte Erdgasverbrauch im Abrechnungszeitraum. Dieser setzt sich aus der Summe von Grund- und Arbeitspreis zusammen. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Die detaillierte Berechnung der Einzelbeträge finden Sie auf der 3. Rechnungsseite.
7. Ihre Abschlagszahlungen | Die Summe Ihrer im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlagszahlungen. Diese werden von der oben stehenden »Verbrauchsabrechnung Erdgas« abgezogen.
8. Rechnungsbetrag | Der Rechnungsbetrag ist der Betrag, der sich aus dem Gasverbrauch abzüglich der gezahlten Abschläge ergibt. Bei einem Guthaben steht ein Minus-Zeichen vor dem Rechnungsbetrag. Das Guthaben wird zu der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeit auf Ihr Konto überwiesen. Dafür benötigen wir von Barzahlern die Bankverbindung.
9. Der neue Abschlagsbetrag | Der im nächsten Abrechnungsjahr zu zahlende Abschlagsbetrag und das erste Fälligkeitsdatum. Die Höhe des Abschlags wird aus dem Vorjahresverbrauch temperaturbereinigt und auf Basis der aktuellen Preise berechnet. Der Abschlagsbetrag beinhaltet die jeweils gültige Umsatzsteuer. Auf Seite 2 der Rechnung finden Sie den kompletten Abschlagsplan für die nächste Abschlagsperiode.

10. „Meine SpreeGas"
Mit unserem Online-Portal „Meine SpreeGas" können Sie jederzeit und überall auf Ihre Kundendaten zugreifen. Alle Kunden, die sich noch nicht auf „Meine SpreeGas" registriert haben, erhalten diesen Hinweis mit den benötigten Zugangsdaten auf Ihrer Rechnung.

11. Verbrauchsermittlung
11.1 Zeitraum | Gibt den Abrechnungszeitraum für Ihren Verbrauch an. Bei Änderungen von Preisen, Steuern und Abgaben sowie zum 31.12. eines Jahres oder von Ihnen mitgeteilten Zwischenzählerständen werden entsprechend mehrere Abrechnungszeiträume aufgeführt. Wenn Sie uns bei Preisänderungen keinen Zählerstand mitgeteilt haben, werden die Verbräuche für die einzelnen Zeiträume vom Abrechnungssystem rechnerisch ermittelt. Haben Sie uns den Zählerstand mitgeteilt, so wird dieser bei Plausibilität selbstverständlich verwendet.
11.2 Zählernummer | Die Zählernummer befindet sich auf dem Gaszähler. Jeder Gaszähler hat eine eindeutige Nummer des Herstellers.
11.3 Zählerstand (Anfang/Ende) | Weist den Zählerstand am Anfang und am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes aus. Die Aufgliederung der Zählerstände berücksichtigt eventuelle Preisänderungen, Produktwechsel, Zählerwechsel oder Steuer- und Abgabeveränderungen bzw. Zwischenablesungen.
11.4 Ablesegrund/Ableseart | Die Ablesung des Zählerstandes kann verschiedene Gründe haben. Hier steht der Grund für die jeweilige Ablesung und wie bzw. von wem dieser Zählerstand ermittelt wurde. Werden mehrere Abrechnungszeiträume bzw. Ablesearten aufgeführt, sind entsprechend mehrere Ablesegründe dargestellt, an denen Sie erkennen können, warum und von wem eine Aufteilung des Abrechnungszeitraumes erfolgte.
11.5 Differenz (in m3) | Der Gasverbrauch ist die Differenz der Zählerstände am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraumes und weist die verbrauchte Menge in Kubikmeter (m3) aus. Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch aber nicht nach Menge bzw. Volumen in m3, sondern nach verbrauchter thermischer Energie. Deshalb erfolgt für die thermische Gasabrechnung eine Umrechnung in Kilowattstunden (kWh).
11.6 z-Zahl | Bei der Umrechnung des Verbrauchs von Kubikmetern (m3) in thermische Energie (kWh) müssen die Komponenten Gastemperatur und Gasdruck, die abhängig von der geografischen Lage des Verbrauchsortes sind, einbezogen werden. Dies geschieht über die z-Zahl. Die angegebene Zustandszahl z auf Ihrer Originalrechnung kann von unserer Beispielrechnung abweichen.
11.7 Brennwert (kWh/m3) | Erdgas ist ein Naturprodukt mit schwankendem Brennwert. Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist. Er wird an den Übergabestationen des zuständigen Netzbetreibers gemessen. Der gewichtete Mittelwert dieser Brennwerte wird dann zur thermischen Umrechnung in kWh herangezogen. Der angegebene Brennwert auf Ihrer Originalrechnung kann von unserer Beispielrechnung abweichen.
11.8 Verbrauch (kWh) | Der Verbrauch (abgerechnet in Wärmeeinheiten kWh) ergibt sich aus der Multiplikation der Differenz (Verbrauch in m3) mit der z-Zahl und dem Brennwert.
11.9 Gesamtverbrauch | Hier steht der Gesamtverbrauch im Abrechnungszeitraum. Für einen schnellen Vergleich finden Sie hier auch den Verbrauch aus der Vorperiode.
12. Vereinbartes Produkt | Hier wird aufgeführt, welches SpreeGas-Produkt oder welche SpreeGas-Produkte Sie innerhalb des Abrechnungszeitraumes bezogen haben. Weitere Angaben zu Ihren Produkten finden Sie auf der letzten Seite der Rechnung.
13. Arbeitspreis | Der Arbeitspreis ist der Preis pro Energieeinheit (kWh) und enthält die gesetzlich festgelegte Energiesteuer auf Erdgas von 0,55 ct/kWh. Die ermittelten Verbräuche werden mit dem für den jeweiligen Zeitraum gültigen Arbeitspreis multipliziert. Der Arbeitspreis ist abhängig von dem vereinbarten SpreeGas-Produkt und wird in ct/kWh ausgewiesen. Bei Preisänderungen wird er taggenau abgegrenzt.
13.1. Extra-Rabatt-24 | Der Extra-Rabatt-24 ist Bestandteil unseres Festpreisproduktes mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Der Extra-Rabatt reduziert den Arbeitspreis um 0,30 ct/kWh (brutto).
14. Grundpreis | Der Grundpreis enthält u. a. die Kosten für einen Messvorgang und eine Abrechnung pro Jahr. Er ist abhängig vom gewählten SpreeGas-Produkt, wird in EUR/Jahr ausgewiesen und taggenau berechnet.
15. Verbrauchsabrechnung Erdgas | Die Summe der Positionen Grundpreis und Arbeitspreis ergibt den als »Verbrauchsabrechnung Erdgas« ausgewiesenen Gesamtbetrag. Dieser Betrag wird dann unter »Leistungen im Überblick« auf der 1. Rechnungsseite ausgewiesen.

Hinweis zu Seite 4 der Rechnung | Hier finden Sie Hinweise zur Ablesung Ihres Gasverbrauchs, zum Netzbetreiber sowie die Belastungen aus der Konzessionsabgabe und den Entgelten für den Netzzugang laut § 40 Abs. 2 Nr. 7 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Konzessionsabgabe die Entgelte für den Netzzugang und gegebenenfalls darin enthaltenen Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sind bereits in Ihrer Verbrauchsabrechnung enthalten und somit nicht zusätzlich zu zahlen. Die ausführlich erläuterten Einzelpositionen weisen detailliert aus, für welche Leistungen die Kosten entstanden sind und wie sie abgerechnet wurden.


Hinweis zu Seite 5 und 6 der Rechnung | Auf diesen beiden Seiten finden Sie die gesetzlichen Pflichtangaben für Haushaltskunden auf Verbrauchsabrechnungen gemäß EnWG: auf Seite 5 die Informationen zur SpreeGas-Beschwerdestelle, dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur und der Schlichtungsstelle Energie e. V. sowie zum Energiedienstleistungsgesetz; auf Seite 6 Informationen zum aktuellen Vertrag sowie Angaben und Vergleichsmöglichkeiten zum Energieverbrauch.
Gesetzliche Pflichtangaben
Verbrauchsabrechnungen von Energieversorgern an Letztverbraucher müssen bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese befinden sich aktuell in:
- den §§ 40, 41 EnWG sowie § 111 EnWG
- der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
- dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G),
- dem Umsatzsteuergesetz (USt.G) und
- den anerkannten Regeln der Technik zur thermischen Abrechnung (G685)
Transparente und verständliche Kundenrechnungen sind auch das Ziel von SpreeGas. Deshalb weisen wir hier die folgenden Angaben für alle Letztverbraucher gesondert aus:
A) Den SpreeGas-Firmennamen, die ladungsfähige Anschrift und das zuständige Registergericht sowie Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, finden Sie auf der 1. Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung. (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 EnWG)
B) Die Angaben zu Ihren geltenden Preisen finden Sie auf der 3. Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung. Ausgewiesen werden an dieser Stelle auch die Änderungen der verbrauchsabhängigen Preise innerhalb des zugehörigen Abrechnungszeitraums.
C) Die Vertragsdauer, der nächstmögliche Kündigungstermin und die Kündigungsfrist entsprechen bei einem Grundversorgungsvertrag den Vorgaben der GasGVV. Sollten Sie ein Sonderpreisprodukt von SpreeGas beziehen, gelten die mit Ihnen abgeschlossenen Sondervereinbarungen. (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EnWG). Diese Angaben finden Sie auf der 6. Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung.
D) Angaben zu weiteren wesentlichen Vertragsinhalten müssen für Kunden der Grundversorgung nicht explizit auf der Verbrauchsabrechnung wiederholt werden. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen von SpreeGas zur GasGVV. Kunden mit einem Sonderpreisprodukt wurde ein entsprechender Vertrag zum Vertragsabschluss übergeben, in dem auch alle weiteren wesentlichen Vertragsinhalte nach § 41 Abs. 1 Nr. 1–7 EnWG enthalten sind. (§ 41 Abs. 4 EnWG)
E) Die für die Belieferung maßgebliche Marktlokations-ID und die Codenummer des Netzbetreibers sowie die Messlokations-ID und die Codenummer des Messstellenbetreibers finden Sie auf der 4. Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung. (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EnWG)
F) Den ermittelten Verbrauch im Abrechnungszeitraum sowie den Anfangszählerstand und den Endzählerstand des abgerechneten Zeitraumes finden Sie auf der 3. Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung.
G) Die thermische Energie des Letztverbrauchers an der abzurechnenden Abnahmestelle im Abrechnungszeitraum berechnet sich auf der Basis des Gasverbrauchs, wozu das gemessene Betriebsvolumen in das Normvolumen umgerechnet und mit dem Abrechnungsbrennwert multipliziert wird. Die in den meisten Fällen erforderliche Umrechnung von Betriebsvolumen auf Normvolumen erfolgt mittels der Zustandszahl (z). Hierbei werden Gasdruck und Gastemperatur zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt. Die thermische Energie wird in kWh ohne Nachkommastellen auf Ihrer Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Angaben dazu finden Sie auf der 3. Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung.
H) Den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums finden Sie auf der 2. Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung. Siehe auch Beiblatt »Erläuterungen zur SpreeGas-Verbrauchsabrechnung (Gasbezugsrechnung)« Punkt 13.9. (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EnWG)
I) Die Belastungen aus der Konzessionsabgabe und aus den Netzentgelten für Letztverbraucher und gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim jeweiligen Letztverbraucher finden Sie auf der 4. Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung. (§ 40 Abs. 2 Nr. 7 EnWG)
K) Den Informationspflichten zur Energieeffizienz kommen wir wie folgt nach (§ 4 Abs. 1 und 2 Energieeffizienz, EDL-G):
- Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihre Angebote finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de
- Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf unserer Internetseite: www.spreegas.de/energiedienstleistungsgesetz
L) Informationen über die Rechte der Haushaltskunden im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, einschließlich der für Verbraucherbeschwerden nach § 111 b eingerichteten Schlichtungsstelle und deren Anschrift sowie die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas finden Sie auf der 5. Seite Ihrer Verbrauchsabrechnung. (§ 40 Abs. 2 Nr. 8 EnWG)