Energieservice

Maßgeschneiderte Energiedienstleistungen

Nutzen Sie unsere Beratungsangebote zur Gasbeschaffung für Stadtwerke und profitieren Sie von unseren Energieservices Bilanzkreismanagement, Portfoliomanagement und REMIT-Meldungen. Durch einen intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch ergeben sich beachtliche Synergieeffekte. Darüber hinaus begleiten Sie gern bei einem Energie-Audit nach DIN EN 16747-1. Auch mit der Umstellung Ihres Fuhrparks auf Erdgas-Fahrzeuge sind deutliche Einsparungen möglich. Fragen Sie uns!

Beratung

Energieplanung ist unser Geschäft

Beratung heißt für uns, persönlich für unsere Kunden da zu sein und bestmögliche Lösungen zu finden. Senken Sie mit SpreeGas Ihre Bezugskosten und verbessern Sie die Marktchancen Ihres Stadtwerkes. Nutzen Sie unsere qualifizierten Beratungsangebote zur Gasbeschaffung und profitieren Sie von unseren Energieservices Bilanzkreismanagement, Portfoliomanagement und REMIT-Meldungen. Durch einen intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch ergeben sich beachtliche Synergieeffekte. Fragen Sie uns!

Energie-Monitoring

Decken Sie mit unseren Analysen von Energieeinsatz und -verbrauch nicht genutzte Einsparpotenziale auf. Die durch eine Datenerfassung der unternehmensinternen Prozesse und des Nutzerverhaltens ermittelten Kennzahlen bilden dabei die Basis für gezielte Energie-Einsparmaßnahmen. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung eines nachhaltigen Energie-Konzepts oder einem Energie-Audit nach DIN EN 16747-1.

Bilanzkreismanagement

Mit SpreeGas die optimale Lösung finden

Auf Wunsch übernehmen wir gern für Sie die Bilanzkreis-Abwicklung über ein Sub-Bilanzkonto im Bilanzkreis von SpreeGas. Sprechen Sie uns bitte dazu an, damit wir für Sie die optimale Lösung zusammenstellen können.

Portfoliomanagement

Marktchancen durch eine optimierte Portfoliobewirtschaftung nutzen

  • Strukturierte Beschaffung durch Nutzung des Großhandels
  • Freie Wahl der Produkte und Einkaufs-Zeitpunkte
  • Definition von eigenen Strategien

Reporting / Marktanalyse

  • Regelmäßige Marktberichte
  • Statusberichte zur Vertragsbeschäftigung und rollierende Bewertung der verbleibenden Flexibilitäten bis Lieferende
  • Monatliche Ab- und Verrechnung der Portfoliooptimierungen und kurzfristigen Geschäfte

REMIT-Meldungen

Wir übermitteln die erforderlichen Daten

Nach REMIT sind Marktteilnehmer im Bereich Strom und Gas dazu verpflichtet, Insiderinformationen zu veröffentlichen und Standard-Transaktionsdaten und Fundamentaldaten an die zuständige Aufsichtsbehörde ACER in Ljubljana zu übermitteln.

REMIT betrifft grundsätzlich alle Versorgungs- und Verteilungsverträge für Endverbraucher (alle Weiterverteiler) sowie sämtliche Großverbraucher, deren Anlagen theoretisch eine maximal mögliche Menge an Gas von mehr als 600 GWh/a verbrauchen können. Besonders relevant ist REMIT daher für Stadtwerke.

Für alle mit SpreeGas abgeschlossenen Großhandelsgeschäfte werden die Meldedaten vollumfänglich an die EU-Aufsichtsbehörde übermittelt, ohne dass dafür Bearbeitungsgebühren anfallen. Auf Wunsch erhalten Kunden auch Unterstützung bei der vorgeschriebenen Registrierung – auch dies selbstverständlich kostenfrei.

Energie-Audit

Das Energie-Audit für Nicht-KMU-Unternehmen

Erfüllen Sie mit SpreeGas die seit dem 22. April 2015 geltenden neuen Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes § 8. Ein Audit nach DIN EN 16247-1 ist seit dem 05.12.2015 für alle Nicht-KMU-Unternehmen Pflicht – danach dann alle 4 Jahre. Sind Sie auf die veränderten Bedingungen des EDL-G vorbereitet? Können Sie die energetische Situation Ihres Unternehmens entsprechend den gültigen Normen nachweisen? Wir begleiten Sie gern auf Ihrem Weg zu mehr Energieeffizienz und bieten Ihnen individuelle Konditionen.

Energiedienstleistungsgesetz § 8. Wer muss ein Audit nachweisen?

Das EDL-G gibt in den §§ 8 – 8d vor, dass alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EG-Empfehlung sind, erstmalig zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energie-Audit nach DIN EN 16247-1 durchführen müssen. Das betrifft u. a. Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Stadtwerke mit ihren Verbundunternehmen, unabhängig von möglichen Steuererleichterungen, wie z. B. dem Spitzensteuerausgleich bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes.

KMU oder Nicht-KMU?

Entscheidend für die Einstufung als Nicht-KMU-Unternehmen, und damit für die Verpflichtung, ein Energie-Audit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, sind die folgenden Kriterien:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter oder
  • Jahresumsatz größer als 50 Mio. Euro oder
  • Bilanzsumme größer als 43 Mio. Euro

Zudem ist die Beteiligungsstruktur zu berücksichtigen. Ist Ihr Unternehmen gemäß v. g. Definition ein »KMU«, hat aber eine der u. g. Beteiligungsstrukturen, ist ebenfalls ein Energie-Audit vorgeschrieben.

  • Beteiligung öffentliche Hand 25 % oder mehr
  • Anteile Dritter jeweils 25 – 50 % (Partnerunternehmen)
  • Anteile eines Dritten größer 50 % (Verbundunternehmen)

Nutzen Sie auch unsere Download-Angebote zum Thema KMU: das Prüfschema KMU Status nach EU Definition, das Prüfschema Auditpflicht nach EDL-G sowie das EU Benutzerhandbuch KMU-Definition.

Von der Durchführung eines Energie-Audits sind auch Nicht-KMU-Unternehmen befreit, wenn bereits ein Energiemanagement-System nach DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagement-System nach EMAS eingeführt wurde oder die Einführung geplant ist. Dann genügt bis zum 31.12. 2016 ein Nachweis über den Beginn der Einrichtung des Systems.

Ablauf des Audits mit SpreeGas

  1. Auftaktbesprechung
    Im ersten Schritt werden die Ziele, Anwendungsbereiche sowie die Untersuchungstiefe des Audits festgelegt.
  2. Datenerfassung von Energieeinsatz und -verbrauch
    Analyse der unternehmensinternen Prozesse und des Nutzerverhaltens als Basis für die Ermittlung geeigneter Energiekennzahlen und Energieeinsparmaßnahmen.
  3. Analyse / Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Monetäre Bewertung der Maßnahmen anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, um aufzeigen zu können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rentieren.
  4. Abschlussbesprechung / Maßnahmenplanung
    Zusammenfassung der wichtigsten Einsparpotenziale und Einsparmaßnahmen sowie Empfehlungen für wesentliche Verbesserungen in einem Energie-Auditbericht nach DIN EN 16247-1.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Das Energie-Audit gemäß DIN EN ISO 16247-1 gibt nur den energetischen Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder und ist ein erster Schritt hin zu einem umfassenden Energiemanagement. Die Einführung eines methodischen Energiemanagement-Systems (z. B. nach DIN EN ISO 50001) ist eine nachhaltige Maßnahme zur Energieverbrauchs- und Kostensenkung und ermöglicht Steuerentlastungen (SpaEfV). Deshalb lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden. Wir beraten Sie gern ausführlich über Vorteile und Ziele. Nutzen auch Sie jetzt die Chancen und Perspektiven, die Ihnen das Energie-Audit durch unsere fachkundigen Spezialisten bietet:

  • Erfüllung der gesetzlichen Auditpflicht
  • Nachhaltig Energieverbrauch und -kosten reduzieren
  • Steigerung der Transparenz von Energieverbräuchen
  • Gezielt Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen
  • Systematische Bewertung mehrerer Standorte
  • Imagestärkung als umweltbewusstes Unternehmen
  • Qualitätssicherung durch Ihren Energie-Partner
  • Kompetente Beratung durch unsere Energieexperten

Übrigens, ein Energie-Audit nach DIN ISO 16247-1 deckt nicht nur kleine bis große Einsparpotenziale auf, sondern ist auch ein nachhaltiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.

Wenn Sie Interesse an einer Beratung zum Energie-Audit haben, sprechen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Weitere Informationen

Ausführliche Hinweise zum Energie-Audit nach DIN EN 16247-1, der Abgrenzung zur DIN ISO EN 50001 (Energiemanagement-System) und der Nachweisführung gegenüber dem BAFA sowie mögliche Sanktionen finden Sie in unserem Flyer Energie-Audit und im BAFA Merkblatt für Energieaudits.

Energieausweis

Ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien ist Pflicht

Seit 2016 muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von gewerblich genutzten Gebäuden jedem Käufer oder Mieter vom Eigentümer zum Zeitpunkt der Besichtigung ein Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden. Mit der Reform der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1. Mai 2014 wurden neue, aussagekräftigere Angaben eingeführt. Die energetischen Kennwerte werden seitdem nicht mehr nur auf einer Skala von „grün“ bis „rot“ dargestellt, sondern außerdem einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Und ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala jetzt von A+ (niedriger Energie­bedarf/-verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-verbrauch). Für Gewerbeobjekte (sog. Nichtwohngebäude) kann weiter wahlweise entweder ein verbrauchsorientierter oder ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.

Wir beraten Sie gern über Maßnahmen für mehr Energie-Effizienz, die den Wert Ihrer Immobilie steigern, und nennen Ihnen Experten für die Ausstellung des Energieausweises.

Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Während der bedarfsbasierte Energieausweis die Geometrie und wärmetechnischen Eigenschaften der Gebäudehülle sowie den Typ der Heizungsanlage berücksichtigt und die Bedarfswerte für Endenergie und Primärenergie nach einem normierten Verfahren darlegt, gibt der verbrauchsbasierte Energieausweis lediglich den Energieverbrauch der Gebäudenutzer für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre an.

Besondere Regelungen für Wohngebäude

Bereits am 30. September 2008 endete die Wahlfreiheit für Gebäudeeigentümer zwischen dem verbrauchsbasierten Energieausweis und dem aufwendigeren Bedarfsausweis für bestimmte Wohngebäude. Seitdem ist für Wohngebäude, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und weniger als 5 Wohneinheiten aufweisen, nur noch der bedarfsorientierte Energieausweis möglich. Wahlfreiheit zwischen den Ausweisarten besteht nur noch unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Haus über 5 oder mehr Wohneinheiten verfügt oder
  • Der Bauantrag für das Wohngebäude nach 31.10.1977 gestellt wurde oder
  • Das Gebäude die Standards der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 erfüllt

Aushangpflicht für Energieausweise

Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 wurde auch die bestehende Aushangpflicht für Energieausweise erweitert. In behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 250 m2 muss ein Energieausweis ausgehängt werden. Für private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr gilt dies ab einer Nutzfläche von 500 m2, sobald für das Gebäude ein Energieausweis vorliegt.

Tipp

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet Mietern, Eigentümern, Fachleuten und anderen Marktteilnehmern umfassende Informationen (u.a. Flyer und Broschüren, Arbeitshilfen für die Aussteller) zum Energieausweis.

Erdgas-Fahrzeuge

Mit grünem Antrieb Kosten senken und die Umwelt schonen

Sie stehen vor der Entscheidung, ein neues Firmenfahrzeug anzuschaffen, oder wollen Ihren Fuhrpark erneuern bzw. erweitern? Mit der Umstellung Ihres Fuhrparks auf Erdgas-Fahrzeuge sind deutliche Einsparungen möglich. Die Kraftstoffkosten bringen im Schnitt eine Ersparnis von 50 % gegenüber Benzinern und 30 % im Vergleich zu Dieselfahrzeugen. Hinzu kommt die niedrigere Kfz-Steuer aufgrund der geringen C02-Emissionen. Die Auswahl an Pkw und Transportern ist groß und im Rahmen unserer Initiative »grün & günstig GASGEBEN« erhalten auch Kommunen und kleine bzw. mittlere Unternehmen eine START-PRÄMIE von 500 €, wenn sie sich für den Neukauf eines Erdgas-Fahrzeugs entscheiden.

Im Trend: Umweltbewusster Erdgas-Fuhrpark

Ob Telekom, Kurier- und Paketdienste, Taxi-Unternehmen oder Handwerksbetriebe, immer mehr Unternehmen machen den Fuhrpark zur sparsamen Erdgas-Flotte und senken so auch ihren CO2-Ausstoß. Favoriten im Fuhrpark sind der VW Caddy Ecofuel Kastenwagen (auch als Maxi-Caddy, neue Versionen lieferbar ab Juni 2015), der Mercedes Sprinter 316 NGT, die FIAT-Modelle Doblò Cargo (ideal für Handwerker), Ducato Maxi (großer Allround-Transporter) sowie Fiorino (als Kastenwagen). Ebenfalls aus Italien kommt der beliebte IVECO New Daily. Ebenfalls ideal für Gewerbetriebe ist der Opel Combo als geschlossener Kastenwagen (2-Sitzer), lieferbar in 2 Dachhöhen- und 2 Radstand-Varianten).

Mehr zum Thema Erdgas-Fahrzeuge und unserer START-PRÄMIE von 500 € für den Umstieg auf einen Sparmeister finden Sie hier.

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