Informationen zur Energiesperren-Soforthilfe des Landes Brandenburg

Was ist die Energiesperren-Soforthilfe und wie kann ich die Unterstützung erhalten?

Aufgrund deutlich gestiegener Energiekosten fallen Strom- und Gasrechnungen unerwartet hoch aus. Für Betroffene von angedrohten oder bereits vollzogenen Energiesperren wurde im Rahmen des Brandenburg-Pakets die Energiesperren-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie erlassen.

Mit der Soforthilfe sollen Privathaushalte, die aufgrund der aktuellen Preissteigerungen auf den Energiemärkten in Not geraten sind, vor Energiesperren geschützt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Mietwohnung oder um selbstgenutztes Eigentum handelt.

Beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) können Anträge auf einmalige Übernahme von Energiekosten(Strom und Gas), die nicht aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen beglichen werden, gestellt werden.

Weiterführende Informationen zur Energiesperren-Soforthilfe des Landes Brandenburg finden Sie hier:

Energiesperren-Soforthilfe | LASV (brandenburg.de)


Informationen und wichtige Antworten auf Ihre Fragen haben wir hier zusammengefasst:

Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Soforthilfe beantragen?

Die Voraussetzungen sind im Merkblatt „Gewährung einer Soforthilfe" erläutert

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist elektronisch über die Internetseite des Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zu stellen.

In Ausnahmefällen bei postalischer Versendung ist der unterschriebene Antrag einschließlich der beizulegenden Nachweise und Erklärungen an das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV), Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus zu senden. Hierzu ist das Antragsformular vollständig auszufüllen.

Welche Nachweise werden bei Antragsstellung benötigt?

  • Amtliches Ausweisdokument oder Meldebescheinigung der antragstellenden Person
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder für die zurückliegenden drei Monate
  • Es muss eine schriftliche Sperrandrohung bzw. Sperre des Energieversorgers vorliegen.
  • Das betreffende Schreiben muss die Ankündigung enthalten, dass die Strom- oder Gasversorgung gesperrt wird.

Sperrtermin bereits verstrichen und Klageandrohung bereits erhalten

  • Vertrag bzw. Begrüßungsschreiben des Versorgers
  • Klageandrohung

Als Nachweis benötigen Sie nun eine aktuelle Forderungsaufstellung von uns, da hier bereits weitere Kosten als in der Terminankündigung ausgewiesen, entstanden sind. Für die Anforderung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Sperrung ist bereits erfolgt und es soll eine Wiederinbetriebnahme erfolgen

  • Vertrag bzw. Begrüßungsschreiben des Versorgers
  • Sperr-Rechnung

Kosten für die Wiederinbetriebnahme: Sie benötigen hierfür eine aktuelle Forderungsaufstellung von uns, in der wie die Kosten der Wiederinbetriebnahme berücksichtigen. Für die Anforderung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wichtig: Sie befinden sich bereits in der gerichtlichen Bearbeitung auf Einstellung der Gasversorgung und haben Post vom Gericht oder Anwaltskanzlei AWS Rechtsanwälte Ahcin Wesel Sittner Partnerschaft mbB, Berlin, erhalten oder wir haben bereits die Forderung zum Einzug an eines unserer Inkasso-Dienstleister übergeben, dann benötigen Sie zwingend von dort eine aktuelle Forderungsaufstellung. Nur so stellen Sie sicher, dass im Antrag alle erforderlichen Kosten zur Wiederinbetriebnahme berücksichtigt werden und die vollständige Kostenübernahme erfolgt. Die Kontaktdaten unserer Dienstleister finden Sie auf den Ihnen vorliegenden Schriftverkehr. Alternativ haben wir diese unten auf der Webseite nochmals aufgeführt.

 

Wo erhalte ich Hilfe bei der Antragsstellung?

Ich benötige noch Unterlagen von der EMB Energie Brandenburg GmbH für die Antragstellung:

Gerne stellen wir Ihnen erforderlichen Unterlagen erneut zur Verfügung. Die Unterlagen können Sie gerne über unser Kontaktformular anfordern. Wir sichern Ihnen eine kurzfristige Übersendung per E-Mail zu.

Ich benötige Hilfe beim Ausfüllen des Online-Antragsformular:

Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Antrages. Bitte kommen Sie hierzu in eines unser Kundenbüros. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne den Antrag zu stellen. Bitte bringen Sie dafür alle erforderlichen Unterlagen mit

 

Kontaktdaten unserer Dienstleister

AWS Rechtsanwälte Ahcin Wesel Sittner Partnerschaft, Berlin
nur telefonische Sprechzeiten:
Telefonnummer: 030 3199 66-10
Montag + Donnerstag: 13-15 Uhr
Dienstag + Freitag: 10-12 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten per E-Mail an:
kanzlei@aws-rechtsanwaelte.de

riverty services GmbH
Gütersloher Str. 123, 33415 Verl
Telefonnummer: 05246 9051 620
Montag - Freitag 8:00 - 20:00 Uhr
Samstag: 9:00-18:00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten per E-Mail an:
mail@riverty.com

 

Wo erhalte ich Hilfe zur Energieschuldenberatung?

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.- Energieschulden

www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
E-Mail: info@vzb.de
Tel.: 0331 98229995

Sie haben die Möglichkeit eine Beratung über Regulierungsmöglichkeiten zur Tilgung Ihrer Energieschulden in Anspruch zu nehmen. Des weiteren erhalten Sie Hinweise, wie Sie die Sperrung Ihrer Versorgung abwenden können.

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - Energieberatung

verbraucherzentrale-energieberatung.de
Tel.: 0800 809802400

Sie können Beratungsangebote zur Reduzierung Ihres Energieverbrauches nutzen.

Beratungsmöglichkeiten von Jobcenter oder Sozialamt

Der Staat bietet bei Energieschulden bedürftigen Personen in der Regel bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Hilfe an. Sprechen Sie dazu die für Sie zuständigen Kontaktpersonen beim Sozialamt oder Jobcenter an.

 

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